Essen. Wer bei einer Fluggesellschaft bucht, der rechnet auch damit, mit dieser zu fliegen. Doch am Flugsteig kann die Überraschung groß werden, wenn auf den Fluggast plötzlich das Flugzeug einer anderen Airline wartet. Warum solche Mogelpackungen keine Seltenheit sind und wie Sie sie erkennen können.
Darf die deutsche Air Berlin ihre Flüge auch im Namen der Scheich-Airline Etihad aus Abu Dhabi verkaufen? Darüber streiten gerade Politik und Rechtsanwälte. Die meisten Fluggäste interessieren sich nicht für den Expertenstreit. Zu Unrecht. Denn viele achten ja peinlich genau darauf, auf welche Linie sie gebucht sind. Doch am Flugsteig ist trotzdem manchmal die Überraschung groß – dann nämlich, wenn die Passagiere in eine Maschine einsteigen sollen, die sie nicht erwartet haben.
Lufthansa gebucht, Air Unbekannt geflogen: Immer häufiger steht eine ganz andere Gesellschaft auf dem Ticket als auf dem Rollfeld. Dabei handelt es sich keineswegs um ein Versehen, das Wechselspiel hat Methode. Die Fluglinien besitzen sogar einen Fachbegriff dafür: „Code-Sharing“ nennen sie es, wenn eine Gesellschaft fremde Maschinen unter eigener Flugnummer vermarktet.
Beliebtes Versteckspiel
Dieses Versteckspiel ist beliebt. Lufthansa zum Beispiel teilt heute gegenseitig Jets mit Branchengrößen wie United Airlines, SAS Scandinavia und Thai International, aber auch mit eher unbekannten Airlines wie der kroatischen Adria Airways, Air India und Air Malta.
Bei der Konkurrenz ist es nicht anders: Wer Air France gebucht hat, kann auf die tschechische CSA oder die russische Aeroflot treffen. Statt bei der erwarteten British Airways heißt es bisweilen bei der russischen S7 Airways oder bei Royal Jordanian einsteigen. Die holländische KLM lässt bei der serbischen JAT und bei Ukraine International Airlines fliegen. Und Singapore Airlines-Kunden finden sich bisweilen auf Egypt Air-Stühlen wieder.
Fast jede internationale Airline hat heute Partner-Linien, mit denen sie sich Maschinen und Strecken teilt. Der Vorteil für die Fluggesellschaft ist klar: Sie kann Strecken und Flugzeiten anbieten, ohne mit einem eigenen Flugzeug ins Risiko zu gehen. Die Kosten sinken, der Gewinn steigt. Klar, dass da die Vorstände ins Schwärmen kommen.
Umsteigeverbindungen werden verheimlicht
Der Fluggast ist dagegen der Dumme. Schließlich hat er die Airlines seines Vertrauens gebucht, häufig mehr dafür bezahlt als für ein Ticket der Wettbewerber, weil er einen bestimmten Service und Flugzeugstandard erwartet hat. Und dann muss er doch plötzlich mit einer anderen Fluggesellschaft fliegen und deren Service testen.
Noch zu den kleineren Ärgernissen gehört es dann, wenn zum Frühstück das gewohnte Schwarzbrot fehlt und keine heimische Zeitung an Bord ist. Oft verstehen die Stewardessen auch schlecht Deutsch. Mehr noch: Gern werden via Code-Sharing ärgerliche Umsteigeverbindungen verheimlicht. So gaukelt der Air France-Flugplan einen Direktflug von Frankfurt nach San Francisco vor. In Wirklichkeit endet der Flug der Franzosen aber in Paris, ab dort geht es weiter mit der Partnergesellschaft Delta. Bei dann zwölf Stunden Gesamtreisezeit hat der Passagier viel Zeit festzustellen, dass der direkte Flug mit Delta fast vier Stunden schneller gewesen wäre.
Rechtlich ist gegen die Code-Sharing-Praktiken nicht anzukommen. Denn was der Fluggast als Mogelpackung empfindet, ist juristisch völlig legal. Das Warschauer Abkommen von 1929, das den internationalen Flugverkehr regelt, verpflichtet den „Luftfrachtführer“ nur, den Käufer eines Tickets zu befördern. Mit was für einem Flugzeug und mit welcher Besatzung, ist seine Sache.
So können Fluggäste Mogelpackungen enttarnen
So bleibt dem Verbraucher nur, das Spiel zu durchschauen. Hier sind einige Tipps, wie sich bereits anhand des Flugplans die meisten luftigen Mogelpackungen enttarnen lassen: Misstrauisch machen den Kenner ungewöhnliche Flugnummern. So stehen bei Lufthansa hohe Nummern ab 5000 häufig für Kooperationsflüge. Ein eindeutiges Zeichen für Code-Sharing ist die sogenannte Double-Designation. „JPLH“ im Flugplan bedeutet: gemeinsamer Flug von Adria Airways (JP) und Lufthansa (LH), geflogen von Adria Airways (erstes Kürzel).
Wofür der Stern steht
Auch Sternchen lassen nichts Gutes ahnen: Sie stehen in der Regel für Maschinen anderer Gesellschaften. Die Erklärung findet sich oft versteckt ganz unten auf der Internetseite: Dort erfährt man, dass ein Stern für die Durchführung des Flugs mit einer Partner-Airline steht, ein zweiter bedeutet zusätzlich mindestens einmal umsteigen. Flüge zwischen Drittländern sind fast immer suspekt. Wenn Swiss angeblich zwischen Buenos Aires und Santiago fliegt, British Airways von München nach Paris, dann stimmt da etwas nicht.
Bei der Buchung langer Flüge lohnt es sich, stets gezielt nach der exakten Streckenführung mit allen Zwischenstopps, dem jeweiligen Flugzeugtyp und den beteiligten Gesellschaften zu fragen. Viele Buchungs-Webseiten beantworten diese Fragen sehr genau, wenn man weiß, wo nachzuschauen ist. Bei Lufthansa muss man einfach auf die Flugnummer klicken, schon öffnet sich ein neues Fenster mit den gewünschten Informationen.
Weitere Informationen unter: www.airliners.de