Essen/Ruhrgebiet. Der Aufwand für Gastwirte ist groß, um die „Corona-Zettel“ mit Kontakten der Gäste zu bearbeiten. Aber warum wird das nicht per App geregelt?

„Wir gängeln die Gäste mehr und mehr. Und nun sehen wir, was dabei herauskommt: weniger Gäste.“ Sven Dülfer ist keiner, der Corona kleinredet. Die gesundheitlichen Bedenken nimmt der Essener Gastronom so ernst, dass er sein holländisches Café De Prins am liebsten später geöffnet hätte: „Dieses halbe Aufmachen ist am Schlimmsten für uns. Wir vergraulen die Gäste mit den ganzen Auflagen. Das hat mit Gastfreundschaft überhaupt nichts mehr zu tun.“ Zuerst muss er sie auf die Maskenpflicht hinweisen, die gilt, bis sie am Platz sitzen. Und sie mögen sich die Hände desinfizieren. Schließlich müssen sie sich registrieren – ein Aufwand!


Die Anforderungen sind klar: Der Gast muss seine Kontaktdaten inklusive Telefonnummer angeben, auch die Zeit der Bewirtung muss erfasst werden, damit Infektionsketten nachvollzogen werden können. Es darf jedoch keine Listen geben, auf denen man die Daten anderer Gäste einsehen kann (außer die am eigenen Tisch). Die Zettel müssen also bei jedem Gästewechsel eingesammelt werden. Zugleich soll alles hygienisch ablaufen. Sven Dülfer hat sich ein eigenes System überlegt. „Wir haben nicht diese DIN A4-Blätter sondern kleine Zettel, die auf dem Tisch liegen und dann in eine Schachtel gesteckt werden, wie bei einer Wahl.“ Der Inhalt wandert in die Klarsichthülle des Tages, „die kommt abends in den Aktenordner und da geht auch keiner dran.“

Warum gibt es keine zentrale App?


Das Problem ist nur: Die Gäste scheuen den Aufwand. Dülfer hat zwar ein großes Stammpublikum. Aber er hat auch festgestellt, dass sich die Leute dorthin orientieren, wo die Konfrontation mit den Corona-Regeln am schwächsten ausfällt. Bei rund 30 Prozent des Normalen veranschlagt Sven Dülfer seinen Umsatz derzeit – was mit etwas Glück genügt, um die Betriebskosten zu decken. Er hätte sich eine zentrale App des NRW-Gesundheitsministeriums gewünscht – nicht um Bewegungen zu erfassen, sondern nur für die temporäre Registrierung der Kundendaten. „Dann wären wir auch aus der Verantwortung raus. Es ist doch ein Anachronismus, dass wir in dieser digitalen Welt solche Zettel ausfüllen.“

Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sieht in Apps eine Möglichkeit, Aufwand und Kosten für den einzelnen Gastwirt zu minimieren. „Da sind wir offen, wenn es geeignete Lösungen gibt“, sagt Sprecher Thorsten Hellwig. Allerdings ist der Verband hier nicht selbst aktiv. „Wir stellen Erfassungsbögen zum Ausdrucken zur Verfügung. Die Kontaktzettel sind akzeptiert, weil sie wichtig sind und die Pflicht zur Datenerhebung besteht. Aber sie werden nicht geliebt, weil sie einen zusätzlichen Aufwand erzeugen und es gegenüber den Gästen Erklärungsbedarf gibt. Datenerfassung in der Gastronomie muss erst gelernt werden.“

Die Systemgastronomie hat andere Möglichkeiten. Erst drei Tage vor der erlaubten Wiedereröffnung legte das NRW-Innenministerium die Corona-Bestimmungen vor. Einen Tag nach dem Neustart verfügte die Gruppe um Café Extrabalatt und Cafe & Bar Celona (zusammen rund 120 Standorte) bereits über eine recht clevere Internet-Lösung. Die war bereits vorbereitet, da schon zuvor abzusehen war, dass Kundendaten gespeichert werden sollten, erklärt Alexander Brambrink, Geschäftsführer mehrerer Essener Cafés und Finca-Restaurants: Der Gast kann einen QR-Code scannen und landet auf einer Internetseite, wo er seine Kontaktdaten hinterlassen kann und zur Speisekarte geleitet wird. Der doppelte Vorteil: Die Zettelwirtschaft entfällt und es müssen keine Speisekarte desinfiziert werden. Freilich können Gäste sich weiterhin auf Papier registrieren und mittlerweile gibt es auch Einmal-Speisekarten.


In beiden Varianten werden die Daten nur vier Wochen aufbewahrt wie vorgeschrieben, erklärt Alexander Brambrink. Die elektronischen Daten werden automatisch gelöscht, die Aktenordner kommen in den Schredder. Das sind derzeit nur überschaubare zwei Ordner in der Cafe & Bar Celona am Kennedyplatz. Für Stammgäste gibt es ein Nummernsystem, so dass sie sich nicht jedes Mal neu registrieren müssen.

Und was ist mit dem Datenschutz?

Bedenken wegen des Datenschutzes äußern manche Gäste durchaus. Brambrink argumentiert: „Dann dürfte man aber auch kein Smartphone haben oder ein Abo bei der Zeitung abschließen. Es gibt kaum Bereiche, in denen man gewisse Daten nicht abgeben muss. Und auch bei uns steht ganz klar drauf, wie es geregelt ist.“ Auch für den möglichen Missbrauch der Daten durch einzelne Angestellte – Stichwort Kellner ruft Gast an – gelte: „Der Zahnarzt hat ja ebenfalls die Kontaktdaten ... Wenn es abgeschafft wird, sind wir die ersten, die sich freuen. Es ist einfach ein bürokratischer Aufwand. Aber wenn es hilft, dass sich die Leute wieder freier bewegen können, finde ich das Ausfüllen der Kontaktdaten noch am ehesten durchhaltbar.“


Auch die Landesbeauftragte für Datenschutz „erreichen in den letzten Tagen vermehrt Anfragen und Beschwerden zur Datenerhebung im Dienstleistungsbereich“, so ihr Sprecher Daniel Strunk. „In der Gastronomie und anderen Bereichen werden wir vermutlich stichprobenhaft kontrollieren, beispielsweise ob die Gästelisten regelmäßig gewechselt werden und wie die Aufbewahrung und Vernichtung der Listen nach vier Wochen erfolgt. Natürlich unter Berücksichtigung der aktuell angespannten Situation der Unternehmen.“

Sollte ein Gastronom die Daten der Kontaktlisten zum Beispiel für seinen Newsletter nutzen, ist das zweckwidrig, so Strunk. Die Art und Höhe der Sanktion sei eine Frage des Einzelfalls. „Unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit können wir eine Verwarnung aussprechen.“ Im Wiederholungsfall drohe „eine angemessene Geldbuße“.

Ab 6. Juni könnten Stammtische wieder möglich sein

Auch Friseure, Fußpfleger, Kosmetiker, Fitness- oder Massagestudios haben Dokumentationspflichten – allerdings funktionieren diese Betriebe größtenteils über Terminvergabe oder Mitgliedschaften, so dass die Zettelwirtschaft kleiner ausfällt. Ein Hoffnungsschimmer für die Gastronomie ist, dass sich ab dem 6. Juni womöglich wieder zehn Personen auf ein Bier verabreden können. Zumindest haben sich Bund und Länder am Dienstag darauf geeinigt, dass Länder dies erlauben können.