Münster/Rheinberg. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Rahmenbetriebsplan für das Bergwerk West am Niederrhein bestätigt. Die in Rheinberg und Alpen lebenden Kläger befürchten, dass von dem Vorhaben unzumutbare Gefahren für Leib, Leben und Grundeigentum ausgingen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat den Rahmenbetriebsplan für das Bergwerk West am Niederrhein bestätigt. Wie das OVG am Freitag mitteilte, wies der 11. Senat des Gerichts am Donnerstag die Berufungen mehrerer privater Kläger gegen zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zurück. Damit bestätigte das OVG zudem den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg für den Rahmenbetriebsplan für den Steinkohleabbau im Bergwerk.

Die im Bereich des Abbauvorhabens in Rheinberg und Alpen lebenden Kläger hatten sich darauf berufen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung mangelhaft sei und dass von dem Vorhaben unzumutbare Gefahren ausgingen. Insbesondere befürchteten sie Gefahren für Leib und Leben und ihr Grundeigentum durch Erderschütterungen, Senkungen der Erdoberfläche und ansteigendes Grundwasser im Falle eines Rheinhochwassers.

Bedenken nicht „durchgreifend“

Das OVG sah diese Bedenken als nicht «durchgreifend» an. Die Umweltauswirkungen des Vorhabens seien ausreichend untersucht worden. Gefahren für Leib und Leben der Kläger gingen von dem Vorhaben nicht aus, erklärte das Gericht. Anhaltspunkte für einen Zusammenhang zwischen Erderschütterungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen gebe es nicht.

Über Beeinträchtigungen des Grundeigentums der Kläger habe auf der Ebene des Rahmenbetriebsplans nicht entschieden werden müssen, hieß es weiter. Entsprechende Prüfungen seien zulässigerweise auf nachfolgende Sonderbetriebspläne verlagert worden.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidungen hat das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. (ddp)

(Az.: 11 A 456/06 und 11 A 656/06)