Essen. Risse in Fliesen und Putz, abgesacktes Mauerwerk, kaputte Kanalisationsrohre – das sind die häufigsten Fälle von Bergbauschäden im Revier. Seit 2009 sorgt die „Schlichtungsstelle Bergbauschaden“ dafür, dass Verursacher und Geschädigte sich einigen – und zwar nicht vor Gericht.
Als 2011 die Eisfläche in der Dorstener Eissporthalle absackte, stellten Gutachter bald Verschiebungen im Grundgestein fest. Für den 900.000-Euro-Schaden machten sie den Steinkohlebergbau der Ruhrkohle AG verantwortlich. Es war der bisher größte Fall, in dem die 2009 eröffnete „Schlichtungsstelle Bergbauschaden“ zu vermitteln hatte.
Bis 2009 landeten strittige Schadensfälle vor Gericht. Die Verhandlungen zogen sich über Jahre, waren teuer und der Ausgang ungewiss. „Hier dauert es maximal acht Monate“, sagt Gero Debusmann, Vorsitzender der Schlichtungsstelle, die beim Regionalverband Ruhr am Sitz in Essen angesiedelt ist. Das Angebot richtet sich an alle Privatleute sowie kleine und mittelständische Unternehmer, ist kostenlos und verfolgt das Ziel, eine außergerichtliche Einigung mit den Bergbautreibenden zu erzielen.
90 Prozent der 330 Schlichtungen seit 2009 erfolgreich
„Mit Erfolg“, wie Debusmann bekräftigt, „denn 90 Prozent der 330 Schlichtungen seit 2009 verliefen erfolgreich – Gutachten, Rechtssicherheit und Seelenfrieden inklusive.“ Risse in Fliesen und Putz, abgesacktes Mauerwerk, kaputte Kanalisationsrohre – das sind die häufigsten Fälle, die Geschädigte und Bergbaubetreiber an einen Tisch bringen. Wer einen Bergbauschaden feststellt, meldet diesen beim vermeintlichen Verursacher. Nach einem Ortstermin stimmt der Beschuldigte einer Schlichtung zu – oder lehnt ab.
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„Im Falle einer Ablehnung muss diese gut begründet sein“, sagt Debusmann. Wie im Falle eines Hauses in Bockum-Hövel. In den Wänden klafften 20 Zentimeter breite Risse, es zog überall. Der Bergbau konnte nicht die Ursache sein, das Haus stand außerhalb des Abbaugebiets. Die Lösung: Die Stadt hatte bei Kanalbauarbeiten die Fließrichtung des Grundwassers verändert; das Haus stand schließlich auf einer Treibsandinsel.
Verfahrensdauer sank im Schnitt von sieben auf vier Monate
Wurden 2009 von 49 Schlichtungen noch zwölf abgelehnt, waren es 2012 nur noch sechs von 99. Die Verfahrensdauer sank im Schnitt von sieben auf vier Monate, die Gesamtzahlungen an Geschädigte stiegen von 96.600 auf 683.940 Euro. Sachwertleistungen wie Reparaturen, die Schadensverursacher selbst erbringen, sind nicht eingeschlossen.
Im Falle der Dorstener Eishalle konnte eine Schlichtung durch Sachwertleistungen erreicht werden: Die Ruhrkohle AG riss das abgesackte Betonbett der Eisbahn ab und errichtete ein neues.