Arnsberg. . Ein Blitz-Student aus Arnsberg erhält keinen Rabatt. Das Amtsgericht Arnsberg verurteilte den 21-Jährigen dazu, auch die ausstehenden Studiengebühren zu begleichen. Ob er das Urteil annimmt, ist noch offen.

Wer lange studiert, muss draufzahlen. Was umgekehrt offenbar nicht bedeutet, dass einen Rabatt bekommt, wer schnell ist: Das Amtsgericht Arnsberg hat einen Blitz-Studenten namens Marcel Pohl dazu verurteilt, seine bisher ausstehenden Studiengebühren in Höhe von 2580 Euro zu begleichen.

In der Rekordzeit von 20 Monaten hat Marcel Pohl, wie berichtet, sein Bachelor- und Masterstudium an der privaten Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) abgeschlossen. Es ist die Geschichte eines großen und sehr fleißigen Organisationstalentes: Der junge Mann teilte sich die Arbeit mit zwei Kommilitonen. Eigentlich waren die drei am Standort Dortmund eingeschrieben, besuchten aber Vorlesungen an den insgesamt 22 in ganz Deutschland verteilten Studienzentren der FOM. Ein Vorgehen, das sie mit der Hochschule absprachen.

Nachdem er so bereits mit 21 Jahren den Master in der Tasche hatte, kündigte Marcel Pohl den Studienvertrag, stellte die Zahlungen ein. Woraufhin die FOM ihn verklagte, die vollen Gebühren für fünfeinhalb Jahre, auf die das Studium eigentlich angelegt ist, zu begleichen.

Hochschule hat ihren Vertrag erfüllt

Zu Recht, wie nun das Arnsberger Amtsgericht entschieden hat: Im Studienvertrag, so begründete Richter Heinrich Hanfland sein Urteil, seien nämlich keine Semestergebühren vereinbart, sondern ein Gesamtpreis, der in monatlichen Raten zahlbar sei. Zwar sei im Vertrag vorgesehen, vorzeitig zu kündigen, aber nur für den Fall, dass das Studium abgebrochen werde, so der Richter. „Marcel Pohl jedoch hat das Studium erfolgreich beendet. Damit hat die FOM den Vertrag vollständig erfüllt“, sagt Richter Hanfland.

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Von Nina Grunsky

„Fair gegenüber den anderen Studenten, sei diese Entscheidung, kommentiert Professor Stefan Heinemann von der FOM das Urteil. Denen dürften keine zusätzlichen Belastungen daraus erwachsen, dass einige ihr Studium schneller abschließen. Will heißen, dass die Hochschule ihre Kosten nicht dec­ken kann, wenn einzelne Studenten zwar bundesweit Vorlesungen hören, dann aber vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Man müsse auch an diejenigen denken, die im normalen Berufsalltag stehen und nicht die Mittel und Freizeit haben, bundesweit Klausur-Hopping zu betreiben, teilt die Hochschule mit. Deshalb könne man dem Turbo-Studenten die ausstehenden Gebühren nicht einfach erlassen: Die FOM sei kein gewinnorientiertes Unternehmen, sondern eine gemeinnützige Einrichtung, die Gebühren nur erhebe, um den Studienbetrieb zu finanzieren.

Professor hat "höchsten Respekt vor der Leistung"

„Wir haben höchsten Respekt vor der Leistung“, fügt Heinemann hinzu. Man wäre bereit gewesen, Marcel Pohl ein Stipendium zu gewähren, wenn er rechtzeitig danach gefragt hätte, fügt er hinzu. Der junge Mann habe mit der Hochschule zwar abgesprochen, ob er das Studium verkürzen dürfe, dabei aber nie die Frage der Gebühren angesprochen, so Rechtsanwalt Rainer Guntermann, der die Hochschule vor Gericht vertritt.

„In diesem Fall hat sich Leistung nicht bezahlt gemacht“, kommentiert Bernhard Kraas, Rechtsanwalt von Marcel Pohl, die Entscheidung. Der junge Arnsberger überlegt nun, ob er in Berufung geht – oder die Entscheidung akzeptiert. Dann müsste er weitere 7000 Euro Gebühren zahlen, die in den kommenden Jahren fällig werden.