Wer zu schnell ist, den bestraft das Leben. Diese Botschaft mag man aus dem Urteil des Amtsgerichts Arnsberg herauslesen, das den Turbo-Studenten verurteilt hat, die vollen Gebühren zu bezahlen, obwohl er nur ein Drittel der vorgesehenen Zeit an der privaten Hochschule verbracht hat. Wie die jungen Leute es machen - es scheint stets falsch: Einerseits werden Bummelstudenten mit Gebühren bestraft, andererseits dürfen Blitz-Absolventen nicht auf Rabatte hoffen.

Im Arnsberger Fall jedoch war kein Semesterbeitrag vereinbart, sondern einen Gesamtpreis für ein abgeschlossenes Studium. Diese Leistung hat der Student bekommen. Das Urteil ist also nachvollziehbar. Zumal die Kalkulation der privaten Einrichtung niemals aufgehen könnte, wenn jeder Student, der verkürzt, auch seinen Beitrag reduziert. Das würde wohl so einige private Hochschulen, die wichtig für den Standort Deutschland sind, in die Bredouille bringen.

Und doch wäre es besser, die Hochschule hätte nicht geklagt, sondern eine Lösung ausgehandelt. Denn nun haben junge Menschen den Eindruck gewinnen müssen, dass sich mehr Anstrengung nicht auszahlt. Zumindest nicht in Euro und Cent. Der verklagte Student hat es verstanden - besser als die Hochschule - durch den Prozess, an Ansehen zu gewinnen.