Oberhausen.. Die Klage eines Rentners, dessen Auto bei einem Glatteisunfall beschädigt wurde, könnte große Folgen für Oberhausen haben. Das Landgericht Duisburg gab ihm Recht - und fordert die Zahlung der Reparaturkosten. Die Stadt wehrt sich gegen den Richterspruch.
Die Stadt hat gegen ein Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichtes Duisburg Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Das Landgericht hatte Oberhausen dazu verdonnert, unter anderem die Reparaturkosten für das bei einem Glatteisunfall beschädigte Auto des Rentners Günter Trinks zu übernehmen. Trinks (73) war bei spiegelglatter Fahrbahn auf der Jägerstraße im Dezember 2010 auf einen anderen Pkw aufgefahren. Als der 73-Jährige damals erfahren hatte, dass außer ihm neun weitere Autofahrer an der selben Stelle verunglückten, „obwohl die Polizei die Stadt über die Gefahrenstelle informiert hatte“, wie Trinks sagte, entschied er sich zu klagen.
Als das Gericht dem Rentner dann recht gab, obwohl die Jägerstraße an der Unglücksstelle nicht einmal zu Straßen der Dringlichkeitsstufe 1 gehört, also zu denen, die gestreut werden müssen, sah Trinks Rechtsanwalt Volker Wisbar bei künftigen Glatteisunfällen eine Klage- und Kostenlawine auf die Stadt zukommen.
Der städtische Rechtsdezernent Frank Motschull blieb jedoch angesichts eines solchen Horrorszenarios gelassen. „Zunächst werden wir abwarten, wie die zweite Instanz entscheidet“, sagte er. Für ihn hat das Landgericht Duisburg ganz „klar eine Einzelfallentscheidung getroffen“. Bei seinem Urteil hätte das Gericht zwei Faktoren berücksichtigt, die besondere Gefahrenquelle und dass genügend Zeit gewesen wäre, zu reagieren. Also zu streuen oder Warnschilder aufzustellen. „Die Gültigkeit der Einteilung der Straßen in Dringlichkeitsstufen wird nicht angezweifelt“, war Motschull überzeugt.
Besondere Gefahrenstellen
Dennoch, sollte das Urteil auch in der zweiten Instanz Bestand haben, „könnte sich daraus eine regelmäßige Verpflichtung für die Stadt ergeben“, befürchtet Motschull, bei Eis und Schnee besondere Gefahrenstellen außerhalb von Straßen der Dringlichkeitsstufe 1 zu streuen oder zu kennzeichnen.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, das sich, sollte das Gericht eine erneute Beweisaufnahme fordern, rund ein Jahr lang hinziehen könnte, „werden wir Gespräche mit den Wirtschaftsbetrieben Oberhausen führen“, verdeutlicht Motschull. Dabei wird es um eine Ausweitung des Bürgerservice gehen. Motschull macht jedoch auch klar: „Es wird nicht möglich sein, alle Flecken in Oberhausen zu streuen.“
In dem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf möchte Motschull eine Frage allerdings geklärt wissen: die eines „möglichen Mitverschuldens“ des Autofahrers. Der Rechtsdezernent: „Das wurde in der ersten Instanz gar nicht angesprochen.“