Düsseldorf/Leipzig. Der Flughafen Düsseldorf muss den Flugbetrieb nicht einschränken. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch Klagen von Anwohnern und Umlandgemeinden gegen die Änderung der Betriebsgenehmigung zurückgewiesen.
Die Klagen von Anwohnern und Umlandgemeinden gegen die Änderung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf bleiben erfolglos. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch mitteilte, darf der Flughafen Düsseldorf auf der Grundlage der im November 2005 erteilten Genehmigung zur Änderung der Betriebsregelung betrieben werden.
Damit dürfen am Düsseldorfer Flughafen 131 000 Starts und Landungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres absolviert werden. (BVerwG 4 B 71.08 und 72.08)
Gegen die Genehmigung hatten 31 Privatpersonen und die Stadt Krefeld geklagt. Mit Urteil vom 27. August 2008 hatte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die letzten bei ihm noch anhängigen Klagen abgewiesen.
Gegen die Nichtzulassung der Revision hatten die Kläger Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Diese wies das Bundesverwaltungsgericht jetzt zurück. Damit ist das Urteil rechtskräftig. (ddp)