Duisburg/Gelsenkirchen. .
Mehrere Angeklagte aus NRW sollen Bands wie Die faschistischen Vier in einem Internet-Radio gespielt haben. In ihren Liedern geht es offenbar um die Vergewaltigung von ausländischen Frauen und die Tötung von Homosexuellen.
Mit der Verlesung der 500-seitigen Anklageschrift hat am Montag der Prozess gegen 18 Betreiber eines rechtsextremistischen Internetradios begonnen. Den Männern im Alter von 20 bis 37 Jahren wird vor dem Landgericht Koblenz neben Volksverhetzung auch die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Die Angeklagten stammen unter anderem aus Duisburg, Warstein, Mettmann und Gelsenkirchen.
Sie sollen sich als Administratoren und Moderatoren bei „Widerstand-Radio“ sowohl mit Kommentaren als auch durch das Abspielen von Musiktiteln deutscher und internationaler Skinhead-Bands mit menschenverachtenden, rassistischen und zum Teil nationalsozialistischen Inhalten strafbar gemacht haben. Das Radio war nach Gerichtsangaben im Mai 2009 gegründet worden und sendete bis Anfang November 2010.
Tötung von Ausländern propagiert
Der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Hund trug im Gerichtssaal zunächst fast zwei Stunden lang 154 Musiktitel mit strafbaren Inhalten vor. In den Liedern von Bands mit Namen wie Arische Jugend, Amok oder Die faschistischen Vier würde unter anderem der Holocaust geleugnet, die Tötung von Ausländern und Homosexuellen propagiert und die Vergewaltigung ausländischer Frauen beschrieben.
Hund bezeichnete die Inhalte vor Prozessbeginn als „unvorstellbar“. „Solche Internetradios darf es auf deutschem Boden nicht geben“, sagte Hund.
Sieben Angeklagte gelten als Rädelsführer
In seiner Anklage schilderte Hund zudem detailliert, wann die Angeklagten moderierten und unter welchem Spitznamen sie sich ausgaben. Sieben von ihnen gelten laut Anklageschrift als Rädelsführer, die anderen haben sich erst später dem Radio angeschlossen.
Die Angeklagten waren im vergangenen November bei einer Razzia des Bundeskriminalamts in mehreren Bundesländern festgenommen worden. Der Schwerpunkt der Durchsuchungen hatte in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gelegen.
17 der festgenommenen Männer befinden sich nach Gerichtsangaben nach wie vor in Untersuchungshaft. 15 haben zumindest ein Teilgeständnis abgelegt. Drei müssen sich zusätzlich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Ein 35 Jahre alter Angeklagter aus dem rheinland-pfälzischen Mayen wird außerdem verdächtigt, auf einem jüdischen Friedhof zwölf Grabsteine umgeworfen zu haben.
Das Gericht hat zunächst zehn Verhandlungstage angesetzt. Der nächste Sitzungstermin ist am kommenden Donnerstag. Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten je nach Schwere der einzelnen Vorwürfe bis zu fünf Jahren Gefängnis. (dapd)