Rostock/Dortmund. Vor dem Rostocker Landgericht beginnt am Mittwoch das Berufungsverfahren gegen eine Polizistin, die für den Tod eines Kollegen beim G8-Gipfel 2007 verantwortlich sein soll. Der junge Mann war aus der offenen Tür eines Bullis gestürzt, während die Angeklagte am Steuer saß.

Nach dem tödlichen Unfall eines Dortmunder Polizisten am Rande des G8-Gipfels im Sommer 2007 beginnt am Mittwoch vor dem Landgericht in Rostock das Berufungsverfahren gegen die Fahrerin des Mannschaftswagens. Die Staatsanwaltschaft wirft der 27-Jährigen fahrlässige Tötung vor.

Staatsanwaltschaft und Anklage waren in Berufung gegangen

Die ebenfalls aus Dortmund stammende Frau war im Dezember 2007 vom Amtsgericht Güstrow von einer Mitschuld an dem Unfall freigesprochen worden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die beiden Nebenkläger, darunter der Vater des Opfers, legten gegen das Urteil Berufung ein. Für die neue Verhandlung sind vier Prozesstage angesetzt.

Die Polizeikommissarin hatte am 9. Juni 2007 auf einem Parkplatz in Linstow (Landkreis Güstrow) einen Mannschaftswagen mit geöffneter Schiebetür einige hundert Meter weit gefahren. Dabei war ihr nicht angeschnallter Kollege herausgefallen und mit dem Kopf auf den Asphalt gestürzt. Der 28-Jährige starb zwei Tage später an seinen schweren Verletzungen.

Auf dem Weg ins Quartier

Die Dortmunder Polizisten waren zur Absicherung des G8-Gipfels eingesetzt. Als der Unfall passierte, befanden sie sich auf dem Weg in ihre Quartiere.

Das Güstrower Amtsgericht hatte entschieden, dass die Beamtin an einer «eigenverantwortlichen Selbstgefährdung» des Polizisten lediglich beteiligt gewesen sei. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat die Polizistin durch ihr Verhalten den Tod ihres Kollegen jedoch fahrlässig verursacht. (ddp)

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