Gelsenkirchen. Der Streit zwischen der Deutschen Bahn und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr spitzt sich zu. Die Bahn hat einen Antrag auf Zwangsvollstreckung eingereicht. Der VRR soll sofort die 112,5 Millionen Euro auszahlen, die im Qualitätsstreit um die Nahverkehrszüge einbehalten wurden.

Der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bahn-Tochter DB Regio NRW und dem Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) um die Zahlung von 112,5 Mio Euro ist am Freitag weiter eskaliert. Die Bahn hat beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Antrag auf Zwangsvollstreckung eingereicht. Seit Juni 2007 hatte der VRR die Millionen einbehalten. Begründung: Die Bahn habe die vereinbarten Leistungen nicht erbracht. Bemängelt wurde insbesondere, dass die überwiegende Zahl der S-Bahnen und Regionalzüge zu unpünktlich, verdreckt und abends ohne das vereinbarte Sicherheitspersonal unterwegs seien.

Der VRR ist außerdem der Meinung, die DB habe bei Vertragsabschluss ihr Quasi-Monopol im Schienennahverkehr ausgenutzt und überhöhte Preise durchgesetzt. Die Bahn verweist auf Verträge, die von beiden Seiten ausgehandelt und unterschrieben worden seien.

Bahn: VRR zahlt trotz Aufforderung nicht

Am 18. Dezember hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen der Bahn in allen Punkten Recht gegeben und den VRR zur Zahlung der inzwischen aufgelaufenen 112,5 Mio Euro verurteilt. Dieser hat zwar inzwischen Berufung eingelegt, das entbindet ihn nach Ansicht der Bahn jedoch nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. Eine Bahn-Sprecherin: „Der VRR zahlt trotz mehrfacher Aufforderungen und wiederholter Fristverlängerung nicht und kürzt nach wie vor die vertraglich geschuldete Monatszahlungen. Darum haben wir die Zwangsvollstreckung beantragt.“

Der VRR, so der Vorwurf aus der DB-Zentrale in Berlin, habe „alle Angebote der Bahn zur Lösung seiner Finanzprobleme ausgeschlagen“. „Wir bedauern, dass Kommunen, Steuerzahler und Fahrgäste die Lasten dieses sinnlosen Rechtsstreits zu tragen haben“, so die Sprecherin.

Der VRR hat jetzt eine zweiwöchige Erklärungsfrist, dann will das Gericht über konkrete Vollstreckungsmaßnahmen entscheiden.

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