Essen. Viele Kneipen, Kirchengemeinden, Vereine oder Privatpersonen wollen Public Viewings zur EM anbieten. Aber so einfach ist das nicht.
Fußballschauen macht in Gemeinschaft am meisten Spaß. Zumindest, wenn das Wetter schön ist und die deutschen Kicker gut spielen. Deshalb gibt es während der Fußball-Europameisterschaft nicht nur in vielen Städten große Public Viewings auf öffentlichen Plätzen, geplant sind auch zahlreiche Veranstaltungen in Vereinsheimen, Gemeindehäusern oder privaten Carports und Gärten. Das müssen Sie wissen, wenn Sie einen Großbildschirm oder gar eine Leinwand aufstellten wollen. Sonst drohen böse Überraschungen.
Was heißt denn Public Viewing genau?
Grundsätzlich ist „Public Viewing“ jede Übertragung von im Fernsehen gezeigten Fußballspielen außerhalb des häuslichen Umfelds. Zum Beispiel in Vereinsheimen oder in Parks oder auf öffentlichen Plätzen.
Und die darf ich nicht einfach so zeigen, obwohl sie frei empfangbar sind?
Nein, das dürfen sie nicht. Dafür brauchen sie in vielen Fällen eine besondere Lizenz des Veranstalters des betreffenden Fußballspiels. Im Falle der Europameisterschaft ist das die UEFA.
Wo kann ich diese Lizenz denn bekommen?
Eigentlich gar nicht mehr. Sowohl für kommerzielle wie für nicht kommerzielle ist die Antragsfrist offiziell am 10. Mai abgelaufen. Nach Informationen der WAZ sollen aber in Ausnahmefällen auch jetzt noch Lizenzen erteilt werden.
Gibt es auch Ausnahmen von der Lizenzpflicht?
Ja. Für eine „kleinere Veranstaltung“ wird keine Lizenz benötigt. Eine solche „kleine Veranstaltung“ ist laut Definition der UEFA gegeben, wenn an der Veranstaltung nur bis zu 300 Menschen teilnehmen, es keinen Sponsor gibt und weder Eintrittsgeld erhoben noch ein Mindestverzehr verlangt werden. Speisen und Getränke dürfen aber verkauft werden – so lange sie zu zivilen Preisen angeboten werden.
Gilt das auch für kleine Kneipen und Restaurants?
Unter den genannten Bedingungen ja, wie die UEFA sagt.
Muss ich sonst noch etwas beachten, wenn ich ein lizenzfreies Public Viewing veranstalte?
Unbedingt. Meiden Sie unbedingt Begriffe wie „Euro“, „EM 2024“ oder UEFA, wenn Sie für Ihre Veranstaltung die Werbetrommel rühren. Die sind nämlich alle urheberrechtlich geschützt. „Franks Fußballübertragung“ oder „Theos Turnier-TV“ sind dagegen problemlos.
Fallen unter diesen Bedingungen dann gar keine Lizenzkosten an?
Kommt darauf, wer alles da ist. Familie, enge Freunde, direkte Nachbarn sind kein Problem. Kommt aber die halbe Klasse des Kindes samt Eltern oder gleich die ganze Straße, wird aus der privaten schnell eine öffentliche Veranstaltung. Und dann kann es schwierig werden. Nicht wegen der UEFA, sondern wegen der Gema.
Was hat die Gema damit zu tun?
Da kommen Sie so schnell nicht drauf: Bei großen Sportereignissen verwenden die ausstrahlenden Sender regelmäßig urheberrechtlich geschützte Musikstücke: Bei einer Fußball-WM läuft beispielsweise vor, während und nach der Fußballübertragung der offizielle Song zur Veranstaltung. Auch die Worte des Kommentators während der Fußballübertragung sind urheberrechtlich geschützt. Hat die Veranstaltung einen öffentlichen Charakter, werden deshalb Gebühren fällig.
Wie ist das bei einem vereinsinternen Public Viewing?
Für die Gema ist das eine „öffentliche Veranstaltung“, selbst wenn nur Vereinsmitglieder daran teilnehmen dürfen. Genauso verhält es sich, wenn eine Kirchengemeinde die Spiele zum Beispiel im Gemeindesaal oder in der Kirche für ihre Gemeindemitglieder zeigt. Wie hoch die Gema-Sätze dafür sind, lässt sich auf der Seite der Gema einsehen. Grundsätzlich sind die Gebühren nach Raum- und Bildschirmgröße gestaffelt.