Duisburg. Mit mobilen Anlagen zur Videoüberwachung wird die Polizei in NRW ausgerüstet. Innenminister Reul erklärt in Duisburg, wo sie eingesetzt werden.

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen will mit neuen mobilen Anlagen zur Videoüberwachung Kriminalitätsschwerpunkte oder größere Veranstaltungen wirksamer im Blick haben. Auch am Rande von Fußballspielen oder in Waffen- und Böllerverbotszonen rund um Silvester könnten sie eingesetzt werden, erklärte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Mittwoch bei der Vorstellung der Technik im „Innovation Lab“ in Duisburg.

„Es ist eine Investition in unsere Sicherheit“, sagt Reul. „Es hilft der Polizei, Beweismaterial für mögliche Straftaten und eine mögliche Strafverfolgung zu bekommen und schneller eingreifen zu können.“

Sechs Kameras liefern die Bilder mit 40-fachem Zoom

Voll mit Technik: Innenminister Herbert Reul (Mitte) stellt die neuen mobilen Videobeobachtungsanlagen der Polizei NRW vor.
Voll mit Technik: Innenminister Herbert Reul (Mitte) stellt die neuen mobilen Videobeobachtungsanlagen der Polizei NRW vor. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

Die nötige Technik steckt in einem verschlossenen, rund zweieinhalb Meter langen und drei Meter hohen Pkw-Anhänger, der sich praktisch überall abstellen lässt. Aus dem Dach ragt ein Mast hervor, der mit sechs Kameras ausgestattet ist und für den größtmöglichen Überblick auf bis zu fünfeinhalb Meter hochgefahren werden kann. „Bei unübersichtlichen Lagen“, so Reul, „ist das für die Polizei eine große Hilfe“.

Die Bilder mit bis zu 40-fachem optischen und 30-fachem digitalen Zoom, die auch ein Autonummernschild in 100 Metern Entfernung klar erkennbar machen, werden in die zuständige Polizei-Behörde übertragen und sollen live ausgewertet werden, um im Ernstfall sofort zu reagieren.

Videoanlage ist sabotagesicher und feuerfest

„Die Anlage ist zehn Tage autark ohne Nachladen arbeitsfähig“, so Reul. Sie wird mit Brennstoffzellen betrieben. Zudem ist sie „sehr sabotagesicher und feuerfest“, fügte Christoph Meurers hinzu, Dezernatsleiter beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD), das für die technische Ausstattung der Polizei im Land zuständig ist. Wer trotzdem versucht, Schaden anzurichten, löst sofort eine Alarmanlage aus.

Alle 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW dürfen eine Anlage dieses Typs zentral bestellen. „Aber“, so Reul, „der Bedarf muss gut begründet sein, die Anlagen werden nicht einfach leichtfertig verteilt.“

Für „Ansammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen“, also beispielsweise reguläre Demonstrationen, seien sie nicht gedacht. Es gehe „nicht darum, mehr zu überwachen“.

Reul: Datenschutz ist jederzeit gewährleistet

Der Datenschutz, betont der Minister, sei jederzeit gewährleistet. Im Paragrafen 15a des Polizeigesetzes sei geregelt, dass Videoüberwachung zur Verhütung von Straftaten rechtens sei, wenn an dem Ort wiederholt Straftaten begangen worden seien oder es Hinweise auf Verabredungen zu Straftaten von erheblicher Bedeutung gebe. Die Aufnahmen, die nur von Polizisten angesehen würden, dürfen maximal 14 Tage gespeichert werden, falls sie nicht zur Verfolgung von Straftaten benötigt werden.

„Dass Video nutzt“, fasste Herbert Reul zusammen, „ist nichts Neues. Es ist ein Baustein und keine Zauberwaffe, aber da, wo wir es stationär eingesetzt haben, hat es geholfen.“

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