Ratingen/Düsseldorf. Auch in zweiter Instanz sind Eigentümer eines Hauses in Ratingen mit ihrer Klage gegen die Deutsche Bank gescheitert. OLG: Deren Automat bleibt.
Ein Geldautomat in einem Mehrfamilienhaus in Ratingen muss nicht entfernt werden. Dies entschied der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) in seinem Urteil am Montag.
Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Ratingen hatten geklagt. Sie haben Sorgen, dass der Geldautomat der Bankfiliale im Erdgeschoss ihres Hauses gesprengt werden könnte.
Ihre Klage gegen die Bank auf Entfernung des Geldautomaten hatte auch in zweiter Instanz keinen Erfolg. Laut OLG-Urteil habe die Eigentümergemeinschaft mit dem Betrieb einer Bankfiliale auch das Aufstellen eines Geldautomaten genehmigt. Eine Änderung der Nutzungsregeln ihrer Immobilie könnten die Eigentümer aber nur einstimmig beschließen, was nicht geschehen sei.
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Die laut Gericht „bloß abstrakte Gefahr“ einer Sprengung des Automaten genüge nicht, um der Bank als Mieterin einer Teileigentumseinheit die ihr genehmigte Nutzung zu untersagen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Dem Betrieb einer Bankfiliale im Erdgeschoss hatten alle Hauseigentümer 1971 zugestimmt. Damals gab es allerdings noch keine Geldautomaten. (red/dpa)