Essen. An jedem Amtsgericht werden regelmäßig Immobilien zwangsversteigert. Das sollten Sie wissen, bevor Sie mitbieten.

Sie wollen Ihren Traum vom Haus oder der Eigentumswohnung mit Hilfe einer Zwangsversteigerung erfüllen? Dann sollten Sie folgendes wissen.

Wo gibt es überhaupt Zwangsversteigerungen?

Eine Zwangsversteigerung findet in einer öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts statt. Immer in dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.

Wie erfahre ich von solchen Terminen?

Der Versteigerungstermin wird spätestens sechs Wochen im Voraus bekannt gegeben – zum Beispiel durch Aushänge im Gericht oder durch Bekanntmachungen in Ihrer Tageszeitung. Online finden sich unter www.zvg-portal.de Informationen über Versteigerungsobjekte. Neben dem Termin gibt es dort jeweils eine Kurzbeschreibung der Lage und der Art der Immobilie sowie Angaben zum Verkehrswert.

Ein Häuschen abseits der Innenstadt? Auch das wird immer wieder versteigert
Ein Häuschen abseits der Innenstadt? Auch das wird immer wieder versteigert © www.blossey.eu | Hans Blossey

Ist so eine Zwangsversteigerung wie ein normaler Hauskauf?

Nein, beim Kauf via Zwangsversteigerung ist einiges anders. So gibt es zum Beispiel keine Haftung des Verkäufers für etwaige Mängel, ebenso wenig hat der Käufer Anspruch auf Gewährleistungen. Er kann auch nicht mehr vom Kauf zurücktreten.

Kann ich allein mit Hilfe des Verkehrswertgutachtens entscheiden, wie viel ich biete?

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Können Sie, sollten Sie aber nicht. Denn ein Verkehrswertgutachten gibt nicht immer zuverlässig Auskunft über den tatsächlichen Zustand der Immobilie und ebenso wenig über ihren Wert. Zum einen liegen zwischen Gutachten und Versteigerungstermin manchmal Jahre, zum anderen können die Gutachter die Immobilie meist gar nicht von innen besichtigen, was eine Einschätzung schwierig macht.

Was sollte ich also tun?

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Wichtig sei, sagen Branchenkenner, so viele Informationen wie möglich zu sammeln und dabei unter anderem auch im Grundbuch nach Belastungen wie Hypotheken oder Wohnrechten zu schauen und sich selbst – von außen – ein Bild des Hauses zu machen. Es gibt Unternehmen, die solche Aufgaben gegen Bezahlung übernehmen. Aber Vorsicht: Manchmal wird aus einem Einzelauftrag auch ein Abo, und Sie bekommen regelmäßig Infos zu Objekten, die sie vielleicht gar nicht interessieren.

Der Tag der Versteigerung ist da. Worauf muss ich achten?

Wer beim festgelegten Termin vor dem Amtsgericht auf die Immobilie bieten will, muss volljährig sein und einen gültigen Personalausweis mitbringen. Außerdem müssen zehn Prozent des Verkehrswertes in Form eines Schecks oder einer Bankbürgschaft als Sicherheit hinterlegt werden.

Wie läuft die eigentliche Versteigerung ab?

Die eigentliche Versteigerung ist die „Bieter-Stunde“. Dabei können mindestens 30 Minuten lang Gebote abgegeben werden. Anschließend wird über den Zuschlag verhandelt.

Gibt es denn auf jeden Fall einen Zuschlag unabhängig vom Höchstgebot?

Nein. Liegt das Höchstgebot unterhalb der Hälfte des Verkehrswertes (5/10) wird der Zuschlag nicht erteilt. Darüber greift die 7/10-Grenze: Jeder Gläubiger hat das Recht, einen Antrag auf Verweigerung des Zuschlags zu stellen, wenn das höchste Gebot niedriger liegt als 70 Prozent des Immobilienwerts.

Und dann?

Dann wird eine zweite Versteigerung angesetzt. Da gibt es dann keine Grenzen mehr, die erreicht werden müssen. Wird der Zuschlag erteilt, ist der Höchstbietende sofort Eigentümer der Immobilie – mit allen Rechten und Pflichten.