Essen/Gelsenkirchen. Seit wenigen Tagen gibt es in NRW neue Quarantäne-Regeln. Was jetzt für Krankmeldung, Lohnfortzahlung und Arbeitspflicht gilt.

Die Infektionszahlen steigen weiter und damit auch die Zahl der Menschen, die in Isolation oder Quarantäne müssen. Was hat das für Folgen für Lohn und Gehalt? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen Isolation und Quarantäne?

Ja, durchaus. Wer durch einen positiven PCR-Test eine Infektion mit SARS-CoV-2 bestätigt bekommen hat, muss sich in häusliche Isolation begeben. Wer mit einer Corona-positiven Person in Kontakt war, muss sich in Quarantäne begeben. Ausnahmen und Einzelheiten regelt die jeweils aktuelle Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes. Aber ob Quarantäne oder Isolation: Zu Hause bleiben müssen Sie in beiden Fällen.

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Von Matthias Düngelhoff, Iris Müller, Sarah Kähler und Jennifer Schumacher

Ich habe einen positiven Test, aber keine offizielle Nachricht vom überlasteten Gesundheitsamt. Reicht das, um weiterhin meinen Lohn zu bekommen?

„Ja“, heißt es auf Anfrage aus dem NRW-Gesundheitsministerium. Es muss nicht mal ein positiver PCR-Test sein. „Ein von einer offiziellen Teststelle vorgenommener und entsprechend dokumentierter Test genügt gegenwärtig für den Nachweis der Quarantäne in Zusammenhang mit der Geltendmachung der Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz“. Der Gelsenkirchener Rechtsanwalt Arndt Kempgens weist aber auch auf die arbeitsrechtliche Ebene hin. „Sicherheitshalber sollte man Kontakt zu seinem Chef aufnehmen.“

Muss ich meinen Arbeitgeber nicht ohnehin in Kenntnis setzen?

Wenn die Quarantäne Einfluss auf die Arbeit hat, müssen Sie das. „Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie erkrankt sind und nicht arbeiten können“, sagt Kempgens. „Egal ist das nur, wenn Sie ohnehin im Homeoffice arbeiten und trotz Quarantäne weiter tätig bleiben.“

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Keine Quarantäne-Anordnung aber Kontakt zu Infizierten: Kann mein Arbeitgeber mich trotzdem heimschicken?

Das kann er, denn es ist eine Schutzmaßnahme nach § 618 BGB. „Er ist dann quasi vorsichtiger, als die Coronaverordnungen verlangen“, so der Anwalt. Er muss dann aber Lohn / Gehalt weiterzahlen und bekommt das nicht staatlich erstattet.

Auch während der Quarantäne muss man im Home Office weiterarbeiten, wenn der Job es zulässt
Auch während der Quarantäne muss man im Home Office weiterarbeiten, wenn der Job es zulässt © Shutterstock / Song_about_summer | Unbekannt

Muss ich während meiner Quarantäne im Homeoffice arbeiten?

Bei bloßer „Verdachtsquarantäne“ ja. Zumindest, wenn es geht. Was bei einer Kassiererin aus dem Supermarkt oder einem Busfahrer schwierig sein dürfte.

Und wie sieht es aus, wenn ich positiv getestet im Home-Office sitze, aber keine Symptome habe?

Dann müssen Sie soweit möglich weiterarbeiten, weil Sie dann zwar infiziert, aber im Home-Office voll arbeitsfähig bleiben.

Muss ich gegebenenfalls auch artfremde Arbeiten erledigen?

Solange die Arbeit zumutbar ist: Ja. „Ich glaube, dass die Arbeitsgerichte die Grenzen eher weit ziehen werden“, sagt Kempgens. Der Bundesgerichtshof habe nämlich vor kurzem im Gewerbe-Mieturteil bereits entschieden, dass beide Vertragsparteien die Pandemie-Risiken tragen müssen (AZ: XII ZR 8/21). „Diesen Rechtsgedanken müssen wir auch auf das Arbeitsrecht übertragen. Das bedeutet: Beide Parteien müssen aktiv Lösungen suchen.“

Muss man sich aus der Isolation freitesten, wenn der Arbeitgeber das fordert, man symptomlos ist und eine Freitestung laut Verordnung möglich ist?

Ja. sagt der Jurist. „Das ist arbeitsrechtlich zumutbar und entspricht fairem Umgang im Arbeitsleben.“