Essen. Seit Ende Dezember gilt in Hallenbädern, Thermen und Saunen in NRW die 2G-Plus-Regel. Einige Betreiber setzen auf hauseigene Testzentren.

  • In Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen in NRW gilt seit Ende Dezember die 2G-Plus-Regel. Zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis ist ein negativer Test erforderlich.
  • Die zusätzliche Testpflicht entfällt ab dem 13. Januar für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.
  • Einige Betreiber setzen auf eigene Testzentren im Haus. Die Tests sind kostenlos.
  • Auf Laufwegen, in den Gastronomiebereichen sowie auf den Liegeflächen gilt die Maskenpflicht.
  • Vor dem Besuch sollten sich Bade- oder Saunagäste online über die jeweils hauseigenen Bestimmungen informieren, die variieren können.

Seit dem 28. Dezember gilt in NRW in Hallenbädern und Wellness-Einrichtungen wie Thermen, Saunen und Sonnenstudios die 2G-Plus-Regel. Wer schwitzen oder schwimmen will, braucht zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis einen tagesaktuellen Schnelltest.

Damit das Prozedere für die Besucherinnen und Besucher möglichst unkompliziert ist, setzen einige Betreiberinnen und Betreiber auf hauseigene Testzentren, darunter zum Beispiel die Meditherme in Bochum.

Ausnahmen gibt es für Geboosterte, also Menschen, die bereits ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben. Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung am 13. Januar entfällt für sie die zusätzliche Testpflicht. Auch doppelt geimpfte Menschen, die in den vergangenen drei Monaten eine Infektion durchgemacht haben, sind von der Regelung ausgenommen.

Securitydienst kontrolliert im Aquapark Oberhausen 2G-Plus

Der Aquapark Oberhausen hat schon vor einem Jahr ein eigenes Testzentrum auf dem Parkplatz eröffnet. "Natürlich nervt es und wir müssen uns grundsätzlich immer wieder den neuen Regeln anpassen. Wir bekommen aber auch die Rückmeldung, dass sich viele Besucher sicherer fühlen", sagt Marc Bähr, Marketingleiter des Erlebnisbades. Gleichzeitig seien die Besucherzahlen bereits mit Einführung der 2G-Regel eingebrochen.

Das Schwimmbad wird vor allem in den Ferienzeiten von Familien mit Kindern besucht. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten in den Ferien nicht mehr automatisch als getestet und brauchen ebenfalls ein negatives Testergebnis.

Dank 2G- beziehungsweise 2G-Plus-Regel gelten in den Bädern und Saunen keine Personenbeschränkungen mehr. "Wir achten aber dennoch darauf, dass es nicht zu voll wird bei uns", versichert Marc Bähr. Ein Securitydienst kontrolliere außerdem die Maskenpflicht, die im Aquapark ebenso wie in vielen anderen Bädern überall dort gilt, wo kein Wasser ist: auf den Laufwegen, in den Umkleiden und in der Gastronomie.

Bislang habe das Team "überwiegend verständnisvolle Menschen" erlebt, sagt Bähr. "Wir scheuen aber auch nicht davor zurück, offen mit Hausverboten zu drohen, wenn sich Besucher nicht an unser Gesundheits- und Sicherheitskonzept halten wollen."

"Befreiung von Testpflicht hätte guter Booster-Anreiz sein können"

Dass 2G-Plus ein Hemmschuh wird, davon geht Karsten Peipe aus, Geschäftsführer von Kur vor Ort in Essen. Die 2G-Regel hingegen habe eher für ein Besucherplus gesorgt, "da sich die Menschen damit sicherer fühlen, speziell in unserem Saunabereich".

Der Geschäftsführer von Kur vor Ort, Karsten Peipe.
Der Geschäftsführer von Kur vor Ort, Karsten Peipe. © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Seit Ende Dezember gibt es auch in der Kur-Einrichtung am Grugapark ein hauseigenes Testcenter. Gäste, so der Geschäftsführer, sollen es mit dem Service einfacher haben.

Kostenlos testen lassen kann man sich laut Bundesverordnung so oft es nach eigenem Ermessen notwendig ist - also auch mehr als einmal pro Woche.