Essen. / Mülheim. / Oberhausen. Das Trio aus Mülheim und Oberhausen, das in Essen die Falsche schwer verletzt hatte, hat sein Urteil bekommen: bis zu drei Jahre Haft.

Das Schläger-Trio aus Mülheim und Oberhausen, das sich in der Tür geirrt und in Essen ein falsches Opfer schwer verletzt hatte, ist vom Landgericht Essen verurteilt worden. Die XVI. Strafkammer verurteilte die Hauptangeklagte Nadine B. aus Oberhausen zu drei Jahren Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung. Ihre beiden Mitangeklagten, die Brüder Fabian und Chris S. aus Oberhausen, bekamen Bewährungsstrafen.

Es war ein fataler Irrtum, der die drei Angeklagten am 17. April vergangenen Jahres vor die Tür ihres Opfers in einem Mehrfamilienhaus im Essener Stadtteil Altenessen geführt hatte. Eigentlich hatten sie wohl den Bewohner einer anderen Wohnung aufsuchen wollen, um ihm vermutlich eine Abreibung zu verpassen. Der Hintergrund ließ sich nicht eindeutig aufklären.

Mit Baseballschläger und Messer

Laut Urteil war die Frau, die ihnen dann öffnete, eindeutig das falsche Opfer. Dennoch schlug Nadine B., 22 Jahre alt und voll mit illegalen Drogen, direkt mit einem Baseballschläger auf sie ein. Mehrfach hieb sie auf die überraschte Frau ein, zog irgendwann ein Messer und stach zu. Zweimal traf sie die Brust, einmal den Bauch ihres Opfers.

Fabian S. (28), der wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu einem Jahr Haft mit Bewährung verurteilt wurde, hatte zwischenzeitlich mit seiner Gaspistole einen Nachbarn zum Rückzug gezwungen, der helfend eingreifen wollte.

Gericht glaubt nicht an Unschuld der angeklagten Männer

Chris S. (38) bekam wegen Nötigung sechs Monate Gefängnis mit Bewährung. Der Oberhausener hatte seiner Freundin zwar während ihres Gewaltausbruchs den Baseballschläger weggenommen und war von ihrem Messer tatsächlich überrascht. Er hatte aber eingegriffen, als das Opfer sich in die Wohnung retten konnte und die Polizei anrufen wollte. Da hatte er der Frau das Telefon aus der Hand gerissen und vor die Wand geworfen.

Die beiden Männer, die ans Opfer Geldbußen in Höhe von 1000 beziehungsweise 500 Euro zahlen müssen, hatten sich vor Gericht als unschuldig bezeichnet. Sie seien selbst von dem Gewaltausbruch ihrer Freundin und Bekannten überrascht worden. Ihre eigenen Aktionen seien aus missverstandener Notwehr heraus entstanden. Das nahm die Strafkammer ihnen zwar nicht ab, sah sie aber auch nicht als echte Mittäter. Der Hauptangeklagten Nadine B. gestand das Gericht Strafmilderung zu, weil sie unter Drogeneinfluss gestanden hatte.