Duisburg. Ein 26-Jähriger hat in Duisburg einen 22-Jährigen mit einem Baseballschläger attackiert. Ihm ging es dabei aber wohl nicht um Geld.
Die Anklage gegen einen 26-jährigen Mann aus Untermeiderich sah zunächst wie ein ganz gewöhnlicher Straßenraub: Er hatte in Laar einen Mann, dem dabei eine Bauchtasche mit 250 Euro Inhalt abhandenkam, mit einem Baseballschläger niedergeschlagen. Doch das Verfahren vor dem Landgericht offenbarte ein Tatmotiv, das nichts mit Geld zu tun hatte: Der Angeklagte hatte dem 22-jährigen Geschädigten nur einen Denkzettel verpassen wollen.
Der Meidericher war über Berichte seiner Freundin wütend gewesen. Die nämlich soll ihm erzählt haben, dass der spätere Geschädigte – ihr Ex-Freund – ihr immer noch nachstelle. Also trommelte der Angeklagte ein paar Helfershelfer zusammen und bestellte den 22-Jährigen kurz nach fünf Uhr morgens unter einem Vorwand zur Florastraße.
Angriff in Duisburg: 22-Jähriger erlitt schwere Schädelprellung
Bei dem Treffen hatte man sich noch kurz versichert, dass man auch den Richtigen erwischte. „Sie haben meinen Vornamen gesagt und gefragt, ob ich das wäre“, erinnerte sich der Geschädigte im Zeugenstand. „Dann hat mir der Angeklagte schon den Baseballschläger übergezogen.“ Der 22-Jährige ging zu Boden, bekam noch ein paar Faustschläge ins Gesicht und irgendwer nahm ihm seine Bauchtasche mit 250 Euro Inhalt ab. Der Geschädigte trug eine schwere Schädelprellung davon.
Der Angeklagte, der die Körperverletzung von Anfang an gestand, hatte die Wegnahme der Tasche zunächst bestritten. „Darüber weiß ich nichts“, beteuerte er. Unter dem Druck von Zeugenaussagen knickte er aber schließlich ein: „So etwas war nicht geplant“, betonte der 26-Jährige. Aber er habe mitbekommen, dass ein Mittäter die Bauchtasche stahl. Und er habe nichts dagegen unternommen.
Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung
Von einem besonders schweren Raub konnte angesichts dieser unwiderlegbaren Version keine Rede mehr sein. Am Ende stand nur eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Zu Gunsten des bislang unbescholtenen Angeklagten wertete die Strafkammer das Geständnis und die tätige Reue des Angeklagten: Er übergab dem Geschädigten 2000 Euro als Schadenswiedergutmachung.
Ausführlich hatte sich der Angeklagte zuvor bei dem 22-Jährigen entschuldigt und seine Beweggründe erläutert. Dabei musste er erfahren, dass sein Motiv nicht der Wahrheit entsprach. Der Geschädigte – und das klang sehr glaubhaft – klärte ihn darüber auf, dass er seiner Ex und jetzigen Freundin des Angeklagten nie nachgestellt habe. Das hinderte den 22-Jährigen nicht daran, die Entschuldigung anzunehmen. „Wenn wir uns jetzt begegnen, muss keiner mehr einen Groll gegen den anderen haben.“