Düsseldorf. Christoph Metzelder ist wegen Verbreitung von Kinderpornografie angeklagt. Laut Mitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist er geständig.

Christoph Metzelder, den die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen der Verbreitung von Kinderpornografie angeklagt hat, ist offenbar geständig. Was genau er im Rahmen der Anklage gestanden hat, ist allerdings offen. Das geht aus der schriftlichen Begründung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts hervor. Es hatte am Montag darüber zu entscheiden, ob das Amtsgericht Düsseldorf die Anklage gegen Metzelder mit voller Namensnennung auf der Behörden-Internetseite weiterverbreiten darf. Dagegen war Christoph Metzelder vorgegangen.

Eine „geständige Einlassung des Antragstellers“

In der ausführlichen Begründung des Verwaltungsgerichts heißt es unter anderem: „Das in der

In Schwierigkeiten: Christoph Metzelder.
In Schwierigkeiten: Christoph Metzelder. © dpa | Oliver Killig

Anklageschrift vom 27. August 2020 wiedergegebene Ermittlungsergebnis beruhte u.a. auf der geständigen Einlassung des Antragstellers (Metzelder, d. Red.), der Aussage einer Zeugin sowie sichergestellten Bilddateien. Mit diesem Bestand an Beweistatsachen hatte sich der Tatverdacht mit Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens folglich so weit erhärtet, dass eine Nennung des ohnehin schon durch die Medienberichterstattung bekannten Namens auch unter diesem Gesichtspunkt erfolgen durfte.“

Und weiter: „Dies gilt ungeachtet dessen, dass sich das vorliegende Strafverfahren im Stadium des sog. Zwischenverfahrens befindet, der Antragsteller also nicht als Täter einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung überführt ist. Denn – wie oben ausgeführt – liegt bereits ein Mindestbestand an Beweistatsachen, namentlich die geständige Einlassung des Antragstellers, vor.

Auch interessant

Das Amtsgericht Düsseldorf darf somit weiterhin die Anklage gegen den Ex-Fußballnationalspieler unter Nennung seines vollen Namens und des Anklageinhalts auf der Behörden-Internetseite veröffentlichen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat damit einen Eilantrag von Metzelders Anwälten abgelehnt. Sie wollte mit einer einstweiligen Anordnung erreichen, dass dem Amtsgericht die Verbreitung der Informationen untersagt wird.

Öffentliches Interesse schlägt im Fall Metzelder privates Interesse

In der Begründung der 20. Kammer des Verwaltungsgerichts heißt es unter anderem: „Bei einer umfassenden Würdigung aller Umstände des vorliegenden Falles verdient das öffentliche Interesse an der durch das Amtsgericht erteilten Information den Vorrang gegenüber dem privaten Interesse, weder namentlich noch mit den angeklagten Straftatbeständen und Tathandlungen genannt zu werden.“ Unsachliche Formulierungen enthalte der Text der Pressemitteilung ebensowenig wie eine unzulässige Vorverurteilung.

Metzelders ehrenamtliches Engagement spreche in der öffentlichen Wahrnehmung für eine hohe moralische Integrität

Auch interessant

Zum öffentlichem Interesse am Fall führte das Gericht aus, dass es sich bei Metzelder um einen „einer breiten Öffentlichkeit bekannten ehemaligen Profifußballer und Nationalspieler“ handle. Auch nach dem Ende seiner Profikarriere sei er präsent geblieben. Wegen seines gesellschaftlichen Engagements sei er in der Öffentlichkeit bekannt: Metzelder war unter anderem Botschafter der Fußballweltmeisterschaft 2006 der Menschen mit Behinderung und hat eine Stiftung gegründet, mit der er Kinder und Jugendliche unterstützt.

Auch als Sky-Experte war Christoph Metzelder im Einsatz
Auch als Sky-Experte war Christoph Metzelder im Einsatz © imago/Jan Huebner | imago sportfotodienst

Metzelders Engagement spreche in der öffentlichen Wahrnehmung für eine „hohe moralische Integrität seiner Person“. Dem stünden die Vorwürfe gegenüber, die von „einigem Gewicht“ seien und sich „von der gewöhnlichen Kriminalität deutlich abheben“. Zweifellos handle es sich um Straftaten, die die Öffentlichkeit besonders berührten.

Anwälte scheitern auch mit zweiter Forderung

Metzelders Anwälte scheiterten auch mit einer weiteren Forderung: „Das weitere Begehren, dem Amtsgericht eine vergleichbare Information zu untersagen, wenn die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens gefallen ist, ist ebenfalls erfolglos geblieben. Auch insoweit hat die Kammer entschieden, dass das Amtsgericht zur Unterrichtung der Medien unter Namensnennung und Darlegung etwaiger Tatvorwürfe berechtigt ist.“

Auch interessant

Metzelders Anwälte hatten dem Düsseldorfer Amtsgericht vorschreiben wollen, was bekannt werden darf über die Anklage gegen den ehemaligen Fußballnationalspieler.

Anwälte können nun vor das OVG Münster ziehen

Eine Mitteilung vom 4. September über die Anklageerhebung mit voller Namensnennung und Inhalt der Anklage wollten die Anwälte per Eilverfahren von der Internet-Seite des Amtsgerichts entfernen lassen. Grund: Die Persönlichkeitsrechte ihres prominenten Mandanten würden in der gerichtlichen Mitteilung verletzt. Die Anwälte können nun Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Eine entsprechende Nachfrage ließen sie unbeantwortet.

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat Metzelder wegen der Verbreitung kinderpornografischer Schriften angeklagt. Ob es zu einem Prozess kommen wird, darüber wird das Gericht entscheiden.