Düsseldorf. Mitbringsel mit Folgen: Am Düsseldorfer Flughafen fanden Zollbeamte bei einem 42-Jährigen zwei Springmesser, die wie Gewehre aussehen.
Diese Mitbringsel aus Bulgarien werden für einen 42-Jährigen aus Hilter am Teutoburger Wald ein Nachspiel haben: Nachdem er am vergangenen Mittwoch (19. August) am Düsseldorfer Flughafen gelandet war, fanden Zollbeamte zwei Springmesser im Gepäck des Deutschen. Den Vorfall hat das Hauptzollamt jetzt öffentlich gemacht.
Strafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruch und Verstoß gegen das Waffengesetz
Die Waffen waren den Beamten sofort ins Auge gefallen, weil sie wie Gewehre mit integrierter Taschenlampe aufgemacht waren. Die beiden Messer wurden sofort sichergestellt und noch vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet.
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Die Einfuhr von Gegenständen, die unter das Waffengesetz fallen, ist eine Straftat, erinnert der Zoll nun in seiner Mitteilung. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Gegenstände aus einem Drittland oder einem Mitgliedstaat der EU eingeführt werden.