Essen. Der Gelsenkirchener, der einen Mann niederschlug und oft Nazi-Parolen rief, muss in die geschlossene Psychiatrie. Das Opfer starb an den Folgen.

Die Schläge, die der 55-jährige Gelsenkirchener seinem Opfer versetzte, führten letztlich zu dessen Tod. Aber dafür wird der Angeklagte nicht bestraft. Die XVII. Essener Strafkammer sprach Dieter G. vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge wegen Schuldunfähigkeit frei. Allerdings wies sie ihn in die geschlossene Psychiatrie ein, weil er für die Allgemeinheit gefährlich sein soll.

Bestraft wird er dagegen für seine häufigen "Heil Hitler"-Rufe in der Öffentlichkeit. Das Gericht erkannte für drei derartige Fälle auf eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro (150 Tagessätze zu zehn Euro). Hier stufte sie den Angeklagten als vermindert schuldfähig ein. Er leidet an einer hirnorganischen Persönlichkeitsstörung, verstärkt durch den Konsum von reichlich Alkohol.

Schläge nach Kauf von zwölf Flaschen Bier

Bei seiner schlimmsten Tat kam er am 31. März 2018 um 22.15 Uhr gerade aus einer Tankstelle im Gelsenkirchener Stadtteil Rotthausen. Zwölf Flaschen Bier hatte er gekauft. Zufällig stieß er draußen auf einen Passanten, den er gar nicht kannte. Nach einem Gerangel brachte er den Mann zu Boden, schlug mehrfach auf dessen Kopf ein.

Der Mann erlitt eine Querschnittslähmung, war praktisch komplett gelähmt. Zwei Halswirbel waren ihm gebrochen worden. Während der Hauptverhandlung in Essen starb das Opfer an den Folgen. Das Gericht billigte dem Angeklagten hier eine Schuldunfähigkeit zu, weil zu seiner Persönlichkeitsstörung eine akute Verwirrtheit hinzukam.

In der City "Heil Hitler" gerufen

Diese fehlte bei den Beleidigungen und Nazi-Parolen. Schon beim Kauf der zwölf Flaschen Bier hatte Dieter G. sich mit einem "Heil Hitler" verabschiedet. Ende April 2018 hatte er gegen ein Uhr in der Gelsenkirchener City seinen Arm zum Hitler-Gruß gehoben und laut "Heil Hitler" gerufen. Polizisten kamen, sorgten für eine Blutprobe. Sie ergab, wie stark Dieter G. mal wieder dem Alkohol zugesprochen hatte: zwei Promille.

Oder acht Tage zuvor in Rotthausen. Da fiel er anderen Bürgern unliebsam mit "Sieg Heil"-Rufen auf. Die alarmierte Polizei kam, musste sich einen keineswegs schuldbewussten Dieter G. anhören: "Sieg Heil! Wie geht es euch?"

Polizistin als "Abschaum" beleidigt

Als die Beamten ihn mit ins Gewahrsam nehmen wollten, kippte seine Stimmung. Grob beleidigend wurde er. "Du bist Abschaum", beschimpfte er eine Beamtin.

19 derartige NS-Parolen und Beleidigungen hatte die Anklage aufgelistet. Den Großteil stellte die Kammer ein, für den Rest von drei Taten gab es dann die Geldstrafe.