Essen. Zehnmal stach er im Gelsenkirchener Freibad auf den Gegner ein, nahm Rache. Dafür muss der 22-Jährige jetzt viereinhalb Jahre ins Gefängnis.
Rache hatte der 22-Jährige nehmen wollen und im Freibad des Gelsenkirchener Sportparadieses mindestens zehn Mal mit dem Messer auf einen 23-Jährigen eingestochen. Das Essener Schwurgericht verurteilte Özbey T. deshalb wegen versuchten Totschlages zu viereinhalb Jahren Gefängnis. Richter Martin Hahnemann: "Das ist Selbstjustiz, und die nehmen wir nicht hin."
Der 26. Juni vergangenen Jahres war ein sonniger, sehr warmer Tag. "Fatalerweise", so Richter Hahnemann hatten die beiden Kontrahenten unabhängig voneinander den Entschluss gefasst, ins Freibad zu gehen.
Unheilvolles Treffen im Freibad
Eine unheilvolle Kombination. Zwar waren sie laut Urteil im Jahr davor noch beste Freunde gewesen, doch das änderte sich, nachdem sie beide wegen Straßenraubes auf der Anklagebank saßen. Özbey T. bekam aber einen Freispruch, die übrigen Angeklagten wurden verurteilt. Dies habe einen Bruch der Freundschaft bedeutet.
Am 1. Dezember 2018 eskalierte der nur schwelende Streit zwischen ihnen. Der 23-Jährige soll mit mehreren Freunden Özbey T. angegriffen und mit einem Messer sowie einer abgebrochenen Glasflasche schwer verletzt haben. Noch heute leidet er unter den Folgen der Verletzungen, psychisch und physisch. Aus Angst vor einem neuen Angriff habe er sich auch ein Messer zugelegt.
Mit dem Messer auf den Gegner losgegangen
Vor diesem Hintergrund trafen sie am 26. Juni im Freibad aufeinander. Özbey T. soll sich schon durch die Fröhlichkeit des anderen, der mit Freunden Fußball spielte, provoziert gefühlt haben. Irgendwann ging er auf den 23-Jährigen los, sein Messer in der Hand. Er habe ihn nur verletzen wollen, sagte er im Prozess.
Das Opfer rannte los, stolperte, fiel zu Boden. Schon stach Özbey T. auf ihn ein, traf Gesicht und Körper des Gegners. Hier bescheinigte ihm das Schwurgericht Tötungsabsicht. Richter Hahnemann: "Wer so zusticht, weiß auch, was passieren kann."
In Holland festgenommen
Zwei Männer rissen ihn los, er flüchtete. Zunächst hatte er sich in die Türkei abgesetzt. Im November fasste die Polizei ihn aber in Holland. Kurz darauf wurde er nach Deutschland ausgeliefert. Sein Opfer hatten Ärzte durch eine Notoperation gerettet.
Staatsanwältin Anne Groß, deren Plädoyer Richter Hahnemann als "brillant" lobte, hatte sechs Jahre Gefängnis gefordert. Auch sie hatte die Vorgeschichte am Hauptbahnhof, für die sich die mutmaßlichen Angreifer demnächst verantworten müssen, als strafmildernd gewertet. Das Schwurgericht ging noch einen Schritt weiter. Auch das Plädoyer von Verteidiger Heinz-Walter Lindemann fand richterliches Lob. Für die von ihm geforderte Bewährung sah die Kammer aber keinen Anlass.