Essen. Seit zwei Jahren war er wegen sexuellen Missbrauchs suspendiert, jetzt dürfte er rehabilitiert werden. Das Landgericht Essen sprach ihn frei.

Der 39 Jahre alte Lehrer aus Mülheim, der in Gelsenkirchen unterrichtete, hatte den sexuellen Missbrauch einer Schülerin stets bestritten. Jetzt dürfte er rehabilitiert werden. Das Landgericht Essen sprach ihn am Freitag frei, die Staatsanwaltschaft kündigte gegen die 18-Jährige ein Verfahren wegen Falschaussage an.

Damit endet für den Pädagogen eine lange Zeit der Anfeindung. Anfang 2018 hatte die damals 16-Jährige die Vorwürfe gegen ihn erhoben, ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Seit dem 7. März 2018 ist er vom Dienst suspendiert.

Anklage beruht auf Aussage der Schülerin

Die Anklage, die auf der Anzeige des Mädchens beruhte, hatte ihm fünf Fälle vorgeworfen, hauptsächlich sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen. Begonnen hätten die Taten 2017, als die Schülerin erst 15 Jahre alt war. Passiert sei es in den Räumen der Schülervertretung, aber auch im Gelsenkirchener Zentralbad. Der Lehrer habe dabei seine Position als langjähriger Vertrauenslehrer ausgenutzt.

Er hatte diese Vorwürfe komplett zurückgewiesen. Am Mittwoch, erster Prozesstag, hatte er zwar "Umarmungen" eingeräumt, diese familiäre Herzlichkeit aber als von seiner Gesamtschule gewünscht dargestellt. Die Schülerin, so erzählte er weiter, habe für ihn geschwärmt, was eigentlich für einen Lehrer nicht ungewöhnlich sei. Sie habe sich aber später hineingesteigert, ihn in der Art einer Stalkerin bedrängt und "erpresst".

E-Mail-Verkehr belastete ihn

Belastet hatte ihn ein intensiver E-Mail-Verkehr mit der Jugendlichen. Allerdings gab es darin keinen direkten Hinweis auf eine intimere Beziehung.

Die V. Essener Strafkammer, spezialisiert auf Jugendschutzsachen, vernahm die 18-Jährige unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Diese Aussage reichte dem Gericht für eine Verurteilung des Lehrers nicht aus. Offenbar gab es zu viele Widersprüche. Die Kammer stellte im Urteil aber nicht ausdrücklich fest, dass die Zeugin die Unwahrheit gesagt hatte.

Freispruch hatten zuvor auch Staatsanwalt Phillip Linder und Verteidiger Michael Emde gefordert. Linder sah Anhaltspunkte, dass die Schülerin vor Gericht gelogen hatte. Er kündigte ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage an. Er bemerkte dazu aber, dass die Schülerin nach seinem Eindruck nicht ganz gesund sei.