Essen. Der Mann, der einen 66-Jährigen am Hauptbahnhof Essen ins Gleisbett gestoßen hat, bleibt auf freiem Fuß. Er wird aber psychiatrisch behandelt.

Der 26-Jährige, der am 29. Juni 2018 auf Gleis 11 im Essener Hauptbahnhof einen 66-Jährigen ins Gleisbett gestoßen hatte, bleibt auf freiem Fuß. Das Landgericht Essen verurteilte ihn zwar wegen versuchter Körperverletzung und Körperverletzung zu einem Jahr Haft und wies ihn in die geschlossene Psychiatrie ein. Beide Sanktionen setzte die XVI. Strafkammer aber mit strengen Kontrollen zur Bewährung aus.

Dass der Angeklagte gefährlich und psychisch krank ist, bestritt auch das Gericht nicht. Jetzt soll aber erst einmal herausgefunden werden, an welcher psychischen Krankheit er tatsächlich leidet. Denn das ist bislang ungeklärt geblieben. Deshalb, so Richterin Annette Rabe, muss er sich jetzt stationär in eine psychiatrische Klinik begeben, damit die Ärzte eine Diagnose erstellen und eine Therapie aufzeigen.

Bewährung mit strengen Kontrollen

Folgt der Angeklagte dieser Weisung nicht, kommt er doch auf nicht absehbare Zeit in die geschlossene Psychiatrie. Zu den weiteren Auflagen gehört, dass er sich mindestens einmal im Monat beim Bewährungshelfer meldet und dessen Anweisungen befolgt.

Unberechenbar reagierte er im Sommer 2018. Am 29. Juni 2018 hatte er auf dem Bahnsteig zunächst Passanten angerempelt und dann den 66-Jährigen auf die Gleise gestoßen. Der Mann blieb unverletzt, keine S-Bahn war zu sehen. Andere Bahnhofsbesucher halfen ihm schnell wieder heraus.

Verfolger drohte er "abzustechen"

Mehrere Männer hatten den Angeklagten damals verfolgt. Sie schüttelte er aber ab, als er ihnen drohte, sie "abzustechen".

Einen Monat später griff er auf der Kettwiger Straße in der Essener Innenstadt grundlos ein Pärchen an. Er boxte dem Mann gegen die Brust und beschimpfte ihn mit "Hurensohn". In arabischer Sprache rief er die Beleidigung, obwohl er selbst offensichtlich Deutscher ist.

Andere Anklagepunkte eingestellt

Es gab noch andere Anklagepunkte. Sie wurde alle eingestellt, weil die Beweise gegen ihn eher schwach waren.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren zunächst vor dem Amtsgericht angeklagt. Das Landgericht hatte es übernommen, weil es um eine Einweisung in die Psychiatrie ging. Eine höhere Strafe hielt jetzt niemand für notwendig. Auch Staatsanwältin Elisa Fähnrich hatte einen Antrag gestellt, dem die Kammer mit ihrem Urteil exakt folgte. Immerhin ist der Angeklagte seit eineinhalb Jahren nicht mehr polizeilich aufgefallen.