Essen. Aus Eifersucht soll ein 33-jähriger vor der Wohnung seines vermeintlichen Nebenbuhlers Feuer gelegt haben. Die Anklage lautet auf Mordversuch.

Es ist ein netter, freundlich wirkender junger Mann, der am Freitag im Landgericht Essen neben seinem Verteidiger Stefan Kixmöller Platz nimmt. Doch das äußere Erscheinungsbild soll täuschen. Denn laut Anklage ist der 33 Jahre alte Gelsenkirchener aus Erle des versuchten Mordes und der Brandstiftung schuldig. Im Liebeskummer und aus gekränkter Eitelkeit heraus soll er vor der Tür seiner vermeintlichen Nebenbuhler ein Feuer gelegt haben. Der Brand wurde schnell gelöscht, eine Katastrophe in dem Sieben-Parteien-Haus sei knapp verhindert worden.

Nur kurze Zeit war Marc B. mit der Nachbarin aus dem Mehrfamilienhaus zusammen. Sie wohnte unten im ersten Stockwerk, er zwei Etagen darüber. Ende Juni hatte sie sich von ihm getrennt.

Ende der Beziehung nicht akzeptiert

Damit wollte er sich nicht abfinden, behauptet Staatsanwältin Sarah Erl in der Anklage vor dem Essener Schwurgericht. Er habe vermutet, dass sie ein Verhältnis mit einem anderen Nachbar begonnen habe. Zwei Mieter soll er in Verdacht gehabt haben.

Die Beweislage für die Staatsanwaltschaft scheint gut zu sein. Denn in der Anklage heißt es, er habe seiner früheren Freundin schriftlich gedroht, die gemeinsame Wohnung der Männer anzuzünden und die beiden umzubringen. "Ich zünde ihn an", soll es in einer Textnachricht auf ihrem Handy gelautet haben.

In einer SMS das Feuer angekündigt

Am 3. Juli sei es dann soweit gewesen. Um zehn Uhr morgens soll er der Ex-Freundin eine SMS geschickt haben. Sie solle schnell das Haus verlassen, er werde gleich die Wohnung der Nebenbuhler anzünden.

Dann sei er zur Tat geschritten. Mit dabei sein Bruder, gegen den die Staatsanwaltschaft ein gesondertes Ermittlungsverfahren eingeleitet hat.

Brand gefährdete auch andere Mieter

Im Inneren der Wohnung hielten sich die beiden Männer auf. Dem Angeklagten war laut Anklage aber auch bewusst, dass ein Feuer in dem Haus das Leben weiterer Mieter gefährden oder auslöschen konnte.

Um seinen Plan zu verwirklichen, soll er dennoch das Feuer vor der Wohnungstür gelegt haben. Gemeinsam mit seinem Bruder habe er dann das Haus verlassen, lichterloh seien da schon die Flammen hochgeschlagen.

Mieter löschten das Feuer eigenhändig

Allerdings löste das Feuer auch schnell den Brandalarm aus. Die beiden Mieter bemerkten so die Flammen vor ihrer Tür und löschten sie schnell mit mehreren Schalen Wasser. Sonst wäre es auch zu erheblichem Sachschaden und einer konkreten Lebensgefährdung gekommen, sagt die Anklage.

Der Angeklagte wurde noch am selben Tag festgenommen. Eine Blutprobe um 18.45 Uhr soll einen Anteil von 1,06 Promille Alkohol im Blut ergeben haben.

Anklage nennt Eifersucht als Motiv

Als Motiv des 33-Jährigen nennt die Anklage schlicht Eifersucht. Sie zählt eine Reihe von Mordmerkmalen auf, die in dieser Vielzahl selten ist bei Tötungsdelikten: Niedrige Beweggründe, Heimtücke, Grausamkeit und mit gemeingefährlichen Mitteln.

Er selbst äußert sich zum Prozessauftakt am Freitag nicht. Das war aber auch so abgesprochen mit dem Gericht, weil der Sachverständige aus Termingründen fehlt. Psychiater Norbert Leygraf muss natürlich zuhören, wenn ein Angeklagter sich vor Gericht zu den Vorwürfen einlässt. So ist die Aussage des 33-Jährigen erst am nächsten der insgesamt noch geplanten vier Sitzungstage zu erwarten.

Richter Jörg Schmitt kündigte bereits "mit äußerster Vorsicht" an, dass der Angeklagte zur Tatzeit nicht voll schuldfähig gewesen sein könnte. Denn am Ende des Verfahrens, so Schmitt, könne auch die Einweisung des 33-Jährigen in einer Entziehungsanstalt oder, zeitlich nicht absehbar, in der geschlossenen Psychiatrie stehen.