Münster. Stichwahl bei der Kommunalwahl in NRW muss bleiben, sagt der Verfassungsgerichtshof. Für die Landesregierung ist das eine juristische Klatsche.
Die Stichwahl bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen durfte von der schwarz-gelben Landesregierung nicht abgeschafft werden. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW am Freitag in Münster entschieden. Damit müssen im September 2020 die Bürger ein zweites Mal ins Wahllokal, wenn es im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit für einen Bürgermeister oder Landrat gibt.
Stichwahlgegner verweisen auf die geringe Wahlbeteiligung
83 Landtagsabgeordnete von SPD und Grünen hatten nach der Abschaffung der Stichwahl durch die schwarz-gelbe Landesregierung im April 2019 den Gerichtshof in Münster für eine Prüfung angerufen. Umstritten war, ob Bürgermeister und Landräte in NRW generell in nur einem Wahlgang bestimmt werden - oder ob sich die Bürger bei einer fehlenden absoluter Mehrheit in einem zweiten Wahlgang noch einmal zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten entscheiden können.
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Die Stichwahlgegner verweisen vor allem auf die geringe Wahlbeteiligung bei diesem zusätzliche Wahlgang. SPD und Grüne argumentieren hingegen, wenn die einfache Mehrheit im ersten Wahlgang ausreiche, könnten zunehmend auch radikale Bewerber zum Zug kommen. (dpa)