Essen/Bottrop. Der 50-Jährige, der Silvester in Bottrop und Essen auf Ausländer zufuhr, soll in die geschlossene Psychiatrie, fordern die Prozessbeteiligten.

Der Prozess um die Amokfahrt an Silvester 2018 in Bottrop und Essen steht kurz vor dem Abschluss. Am Dienstag beantragten Staatsanwaltschaft und Verteidigung, den 50 Jahre alten Essener Andreas N. in die geschlossene Psychiatrie einzuweisen. Am Mittwoch will das Essener Schwurgericht sein Urteil verkünden.

Noch vor dem Jahrestag findet der Prozess gegen den Angeklagten damit seinen Abschluss. Überschattet wurde er im Sommer durch den Tod der plötzlich schwer erkrankten Vorsitzenden Jutta Wendrich-Rosch. Das erste Verfahren war dadurch geplatzt. Richter Simon Assenmacher, eigentlich Vorsitzender der XII. Wirtschaftsstrafkammer, übernahm auch den Vorsitz der VI. Kammer als Schwurgericht und leitete die neue Verhandlung.

Gezielt Ausländer angesteuert

Einige der Zeugen mussten deshalb ein zweites Mal von den schrecklichen Erlebnissen in der Silvesternacht erzählen. Ausländer waren es vor allem, die der 50-Jährige gezielt angesteuert hatte, als sie in Bottrop und Essen auf der Straße das neue Jahr feierten. In den meisten Fällen ging es glimpflich aus, es gab aber auch schwere Verletzungen.

Eindringliche hatten Zeugen berichtet, wie sie sich vor schrecklichen Kriegsereignissen in ihrer Heimat gerettet hatten, um ihrer Familie Schutz und Sicherheit in Deutschland zu gewähren. Und dann habe die Silvesternacht ihnen diese Geborgenheit wieder genommen.

Rechtsradikale Motive vermutet

Andreas N. hatte zunächst als rechtsradikaler Terrorist gegolten. Das lag daran, dass er offenbar gezielt Gruppen von Ausländern angesteuert hatte. Aber auch erste Aussagen gegenüber der Polizei nährten den Verdacht, er wolle die Städte von Ausländern reinigen.

Aber schnell war klar geworden, dass er ein psychisch schwer gestörter Mann ist. Aus Sicht des psychiatrischen Gutachters Norbert Leygraf geht von ihm weiterhin eine Gefahr für andere Menschen aus.

Entsprechend stufte Staatsanwältin Julia Schweers-Nassiv Andreas N. als schuldunfähig ein und beantragte seine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie auf nicht absehbare Zeit. Verteidiger Andreas Renschler schloss sich im Ergebnis ihrem Antrag an. Am Mittwoch, 11. Dezember, will das Schwurgericht verkünden, welches Schicksal Andreas N. zu erwarten hat..