Bottrop/Essen. Am dem 22. Oktober steht der Bottroper Amokfahrer erneut vor Gericht. Er soll 14 Menschen verletzt haben. Der erste Prozess war geplatzt.

Das Landgericht Essen rollt den Prozess gegen den Bottroper Amokfahrer neu auf. Andreas N. wird sich ab dem 22. Oktober vor dem Schwurgericht erneut den Vorwürfen des versuchten Mordes in zwölf Fällen in der Silvesternacht stellen müssen.

Am Ende des Verfahrens wird kein Schuldspruch stehen. Im Verfahren geht es nicht um die Frage, ob Andreas N. zu bestrafen sei, sondern ob er dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden muss. Ein Gutachter hat bei dem Amokfahrer eine paranoide Schizophrenie festgestellt. Deshalb sitzt er bereits in einer psychiatrischen Anstalt.

Der Prozess war im Juni schon einmal eröffnet worden, war aber im Juli wegen des überraschenden Todes der Vorsitzenden Richterin Jutta Wendrich-Rosch geplatzt und muss jetzt noch einmal von Anfang an verhandelt werden. Nach Angaben des Landgerichtes gibt es derzeit 20 Nebenkläger.

Die Tatorte in der Bottroper Innenstadt in der Silvesternacht.
Die Tatorte in der Bottroper Innenstadt in der Silvesternacht. © funkegrafik nrw | Miriam Fischer

Der Essener Andreas N. war in der Silvesternacht mit seinem Mercedes Kombi zunächst in der Bottroper Innenstadt und danach in Essen-Frintrop gezielt auf Gruppen von Menschen zugefahren, bei denen er einen Migrationshintergrund vermutet. Seine Amokfahrt begann er um 23.30 Uhr am Pferdemarkt, danach verletzte er zwei Menschen an der Hansastraße. Kurz nach Mitternacht fuhr er auf dem Berliner Platz eine neunköpfige Gruppe an und verletzte vier Menschen, eine syrische Frau wurde lebensgefährlich verletzt.

Von Bottrop aus fuhr er nach Essen und verletzte auf der Schlossstraße und der Frintroper Straße jeweils zwei Menschen, bevor die Polizei ihn in Frintrop stellen und festnehmen konnte. Schon bei der Festnahme machte er fremdenfeindliche Äußerungen.

Das Verfahren ist ein so genanntes Sicherungsverfahren. Es geht nicht um die Frage, ob der Beschuldigte zu bestrafen ist, sondern darum, ob er für die Allgemeinheit gefährlich ist und daher in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.