Wiesbaden/Düsseldorf. Bundesweit hat die Polizei am Mittwoch im Kampf gegen Hass-Postings Wohnungen durchsucht. Bei dem Problem gebe es keinen Grund zur Entwarnung.

Die Polizei in Deutschland ist mit ihrem fünften Aktionstag gegen strafbare Hassposts im Internet vorgegangen. In Nordrhein-Westfalen sowie in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Saarland und Sachsen seien insgesamt 21 polizeiliche Maßnahmen wie Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen durchgeführt worden, teilten das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden und die Medienanstalt NRW in Düsseldorf am Mittwoch mit. Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzung im Netz seien keine Kavaliersdelikte, sondern ein Straftatbestand. Es drohten bis zu fünf Jahren Haft.

Obwohl die polizeilich erfassten Fallzahlen von Hasskriminalität in Verbindung mit dem „Tatmittel“ Internet einen leichten Rückgang aufweisen (von 2.458 im Jahr 2017 auf 1.962 Fälle im vergangenen Jahr), sei dies kein Grund zur Entwarnung, betonte das Bundeskriminalamt. Denn viele strafrechtlich relevante Posts würden nicht angezeigt oder gelangten den Sicherheitsbehörden nicht zur Kenntnis, da sie in geschlossenen Foren geäußert würden. Das BKA verweist darauf, dass Anbieter von sozialen Netzwerken verpflichtet sind, strafbare Inhalte zu löschen. Daher sollten Hassposts gemeldet werden.

Strafrechtliche relevante Hassposts identifizieren und sanktionieren

Grundlage der Maßnahmen sind nach Angaben der Medienanstalt NRW unter anderem die im Projekt „Verfolgen statt nur Löschen“ eingegangenen Anzeigen. Ziel des Projekts seien in NRW eine effektive Identifizierung und die Sanktionierung strafrechtliche relevanter Hassposts.

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Damit leisteten Medienaufsicht, Medienhäuser und Strafverfolgungsbehörden einen Beitrag zur Erhaltung der Meinungsfreiheit. Die Hasskommentare würden nicht nur gelöscht, sondern einer strafrechtlichen Prüfung durch die Staatsanwaltschaft unterzogen. (epd)