Düsseldorf. Schalke-Profi Nabil Bentaleb hat vor Gericht vergeblich gegen den Führerschein-Entzug geklagt. Er hatte in zehn Monaten 14 Punkte angehäuft.
Nabil Bentaleb muss am Mittwochmorgen nicht persönlich in Raum 350 des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts erscheinen. Die 6. Kammer hat es dem Profi von Schalke 04 freigestellt. So bleibt der Platz des 24-jährigen algerischen Nationalspielers neben seinem Frankfurter Rechtsanwalt leer. „Ich wollte es ihm selbst überlassen, ob er kommen möchte oder nicht“, sagt der Richter. Vom Düsseldorfer Wohnort des Schalkers wäre es zum Gericht in Kö-Nähe nicht allzu weit gewesen. Zumindest mit dem Auto.
„Der Sachverhalt ist relativ schnell geklärt“, sagt der Richter eingangs der öffentlichen Verhandlung und verliest kurz ein Verkehrssündenregister Bentalebs. Zwischen 2016 und 2018 habe er sich zwölf Bußgeldbescheide, insgesamt vier Monate Fahrverbot und 15 Punkte im Flensburger Fahreignungsregister eingehandelt. Zumeist fällt er durch Raserei auf, aber auch durch Handynutzung am Steuer. Geschwindigkeitsübertretungen von bis zu 41 km/h innerorts stehen zu Buche. Mehrmals rauscht der Mittelfeldspieler mit über 100 km/h durch den Düsseldorfer Rheinufertunnel - in dem die Höchstgeschwindigkeit von aktuell 60 km/h per Radar überwacht wird, ohne dass es der Autofahrer merkt.
Normalerweise wird der Führerschein schon bei acht Punkten entzogen
Die Stadt Düsseldorf forderte Bentaleb auf, sich einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) zu unterziehen, die der Volksmund als „Idiotentest“ nennt. Normalerweise wird der Führerschein schon bei acht Punkten ins Flensburg entzogen, sofern der Verkehrssünder zuvor schriftlich ermahnt und verwarnt worden ist. Im Fall des Schalkers überging die Stadt Düsseldorf diese Schrittfolge und verlangte aufgrund der dichten Folge an Verstößen sofort ein medizinisch-psychologisches Gutachten über die Fahreignung.
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Zu Recht, befindet nun das Verwaltungsgericht. Das Straßenverkehrsgesetz lasse bei „unverbesserlichen Rasern“ diesen Schritt ohne Vorwarnung zu. Der Richter weist deshalb die Klage Bentalebs gegen den Bescheid der Stadt Düsseldorf ab. Die schnelle Taktung der Verkehrsverstöße sei „äußerst ungewöhnlich“ und das Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde „im Sinne der Gefahrenabwehr“ zulässig. Der Schalke-Profi, schon mehrfach aus disziplinarischen Gründen in die U23 verbannt, sei „in einer Weise gefahren, die unser aller Sicherheit gefährdet“.
„Das Problem haben wir öfter“, sagt der Richter
Die Argumentation des Fußballers, er selbst habe gar nicht am Steuer gesessen, verfängt nicht. Der Fotovergleich habe „zweifelsfrei“ den prominenten Kicker identifiziert, argumentiert die Stadt. Der Anwalt des Fußballers wiederum verweist auf namentlich benannte „Zeugen“, die sich das Auto ausgeliehen und die Verstöße begangen hätten. „Das Problem haben wir öfter“, sagt der Richter. Im Internet gebe es aber zuhauf Fotos Bentalebs, und diese sähen der Person auf den Radarbildern sehr ähnlich. „Wenn da eine langhaarige blonde Frau fahren würde“, könne man der Argumentation jedenfalls besser folgen.
Außerdem hatte der Fußballer anstandslos alle Bußgeldbescheide bezahlt, was für einen vermögenden Profi natürlich nur ein „Trinkgeld“ sei, so der Richter. Aber warum nahm er selbst die auf vier Monate summierten Fahrverbote hin, wenn er gar nicht gefahren ist? „Aus falsch verstandener Solidarität“, so sein Anwalt. Rechtliche Schritte gegen die Stadt Düsseldorf leitete der Profi erst ein, als der „Idiotentest“ drohte und der dauerhafte Entzug seines noch aus Tottenham-Zeiten stammenden britischen Führerscheins vollzogen werden sollte.
Erst einmal ohne eigenes Auto von Düsseldorf nach Schalke
Gegen das Urteil kann Bentaleb noch beim Oberverwaltungsgericht in die Berufung gehen. Wahrscheinlicher erscheint jedoch, dass er demnächst zur MPU geht und die Neuerteilung eines deutschen Führerscheins beantragt. Bis dahin heißt es für den zurzeit verletzten Star: Erst einmal ohne eigenes Auto täglich von Düsseldorf nach Schalke und zurück.