Essen. NRW trägt einen Teil der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung. Seit Ende August sind schon 200 Anträge eingegangen. Was Paare wissen müssen.

Die vom Land NRW in diesem Jahr auf den Weg gebrachte Förderung der Kinderwunschbehandlung stößt auf großes Interesse: Mehr als 200 Anträge sind nach Angaben des Landesfamilienministeriums bereits eingegangen, seit das Online-Formular am 30. August freigeschaltet wurde. Allein für das Jahr 2019 stellt das Land NRW 3,7 Millionen Euro bereit, um Paare mit unerfülltem Kinderwunsch zu unterstützen.

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Denn die finanzielle Belastung durch eine Behandlung in einem Kinderwunschzentrum ist oft groß, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nur 50 Prozent der Kosten. Je nach Methode kann der Kinderwunsch teuer werden: Allein das Einsetzen einer künstlich befruchteten Eizelle kostet im Schnitt rund 3000 Euro – pro Versuch.

Im Idealfall können sich Paare nun also die Kosten für eine künstliche Befruchtung zu hundert Prozent von Krankenkasse und dem Land NRW erstatten lassen. Die Vielzahl der Anträge zeige, dass die Förderung der richtige Weg sei, macht auch Familienstaatssekretär Andreas Bothe deutlich: „Der Kinderwunsch darf nicht am Geld scheitern.“

Anzahl der durch künstliche Befruchtung gezeugten Kinder wächst rasant

Diese Voraussetzungen müssen Paare erfüllen

Gefördert werden zwei Methoden: Die In-vitro-Fertilisation (IVF), bei der Ei- und Samenzellen in einer Glasschale zusammengebracht werden. Ist die Befruchtung erfolgreich, wird die befruchtete Eizelle in der Gebärmutter der Frau eingesetzt. Auch bei der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) können die Kosten teilerstattet werden: Dabei wird die Samenzelle direkt in die entnommene Eizelle injiziert.

Ehepaaren können bis zu 50 Prozent der Kosten erstattet werden, unverheiratete Paare haben die Chance, 25 Prozent zurück zu bekommen. Wichtig: Erst mit bewilligtem Antrag sollte ein Behandlungsvertrag mit einem Kinderwunschzentrum geschlossen werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Das Paar muss seinen Hauptwohnsitz in NRW haben.
  • Die Behandlung muss in NRW erfolgen.
  • Die Frau muss zwischen 25 und 40 Jahre alt sein, der Mann zwischen 25 und 50 Jahre.
  • Die Unfruchtbarkeit sowie die Erfolgsaussicht einer Kinderwunschbehandlung müssen ärztlich attestiert werden. Vor der Behandlung müssen die Partner sich außerdem psychosozial beraten lassen.
  • Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Partnerin/des Partners verwendet werden.
  • Bei unverheirateten, heterosexuellen Paaren muss eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft bestehen, um die Förderung zu erhalten.

Die Anzahl der Kinder, die mit Hilfe von künstlicher Befruchtung gezeugt werden, steigt seit Jahren. Zählte das Deutsche IVF-Register im Jahr 2009 noch 13.392 geborene Kinder, so waren es im Jahr 2016 bereits 20.754 Kinder. Aktuellere Zahlen veröffentlicht der Verband, in dem bundesweit 136 Kinderwunschzentren organisiert sind, am Jahresende.

Nach Angaben von Klaus Bühler, Gynäkologe und Mitglied im Dachverband Reproduktionsbiologie und -medizin (DV-R), macht sich die politische Förderung unmittelbar bemerkbar: So brachen etwa 2004 die Zahlen massiv ein, nachdem die Bundesregierung die finanzielle Unterstützung für die Kinderwunschbehandlung gekürzt hatte. Bühler spricht sich überdies für eine bundesweit einheitliche Regelung aus: „Es ist doch ein Armutszeugnis, dass der Wohnort darüber entscheidet, ob die Kinderwunschbehandlung finanziell gefördert wird oder nicht“, sagt der Mediziner.

Aktuell haben neun von 16 Bundesländern entsprechende Förderprogramme aufgelegt: Paare, die in Bundesländern wie etwa Bayern, dem Saarland oder Baden-Württemberg leben, müssen – abhängig von ihrer Krankenkasse – einen Großteil der Kosten selbst tragen.