Düsseldorf. . Ab 2019 stellt die Landesregierung Mittel für ungewollt kinderlose Paare bereit. Sie sollen mehr Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung bekommen.
Künstliche Befruchtung ist für Paare, die sich ihren Kinderwunsch nicht auf natürlichem Wege erfüllen können, eine wichtige Alternative. Etwa 20.000 Kinder werden jedes Jahr nach einer solchen Behandlung in Deutschland geboren. Die Kosten sind allerdings hoch. Den Preis eines Kleinwagens müssten viele Paare dafür einkalkulieren, sagte FDP-Familienexperte Marcel Hafke am Donnerstag im Landtag.
Der Eigenanteil für eine „In-vitro-Fertilisation“ – eine verbreitete Methode zur künstlichen Befruchtung – liegt bei rund 3000 Euro pro Zyklus. Eine vorherige Hormontherapie kostet weitere 1500 Euro. Weil die „Schwangerschaftswahrscheinlichkeit“ bei dieser Methode nur bei etwa 30 Prozent liegt, benötigen viele Patientinnen mehrere Versuche. Die Krankenkassen bezuschussen drei Behandlungen mit 50 Prozent der Kosten. Der Landtag beschloss, ab 2019 eigene Finanzhilfen für Betroffene zur Verfügung stellen. Dies ermöglicht ihnen dann auch den Zugang zu Mitteln des Bundes.
Das Durchschnittsalter der Mütter steigt
„Künstliche Befruchtung darf kein Privileg für Besserverdienende sein“, sagte Josefine Paul (Grüne). Angela Lück (SPD) erinnerte daran, dass sich das Durchschnittsalter, in dem Frauen zum ersten Mal schwanger werden, in Deutschland immer weiter verschoben habe. In den 1960er-Jahren habe es bei 25 Jahren gelegen, heute seien die Frauen etwa 30 Jahre alt. Das verschärfe die Probleme mit dem unerfüllten Kinderwunsch, sechs Millionen Menschen seien davon betroffen.
„Eigentlich sollten überall in Deutschland ungewollt kinderlose Paare von der Bundesförderung für eine künstliche Befruchtung profitieren können“, sagte NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP). Das einwohnerstärkste Land schafft nun immerhin für seine Bürger die Voraussetzungen. Mit der Hilfe des Bundes und des Landes dürfte den Patienten hier in Zukunft bis zu 50 Prozent ihres Eigenanteils erstattet werden. Im Grunde sollten die Krankenkassen die hohen Kosten komplett übernehmen, findet die Landespolitik. Aber dieser Streit sollte nicht auf dem Rücken der ungewollt Kinderlosen ausgetragen werden.
Joachim Stamp will außerdem eine Diskussion über die Bedingungen für eine künstliche Befruchtung anstoßen. Er selbst hält die heutige Altersgrenze für diese Behandlung für „nicht zeitgemäß“. Beide Partner müssen derzeit mindestens 25 Jahre alt sein, die Frau höchstens 40, der Mann höchstens 50 Jahre alt.