Hamm. Als "unverhältnismäßig" bezeichnete jetzt das Landesarbeitsgericht in Hamm (LAG) die fristlose Kündigung eines angestellten Bäckergesellen aus Bergkamen. Die Richter bewerteten das angebliche "Diebesgut" mit gerade einmal zehn Cent.

Ein mit Frischkäse belegtes Brötchen stand jetzt im Mittelpunkt des LAG, denn genau an diesem Brotbelag hatte sich vor einem Jahr der arbeitsrechtliche Streit um die fristlose Kündigung des Bäckers entzündet: Die Bäckereikette warf den 26-jährigen Mitarbeiter, der auch Betriebsratsmitglied ist, fristlos raus.

Eine Kündigung, die bereits erstinstanzlich beim Dortmunder Arbeitsgericht aus formellen Gründen gescheitert war: Der Betriebsrat war nicht, wie arbeitsrechtlich vorgeschrieben, umfassend informiert und angehört worden. Außerdem erfolgte die fristlose Kündigung zu spät. Arbeitgeber müssen solche außerordentlichen Kündigungen nämlich binnen einer bestimmten Frist nach Kenntnis des diese Kündigung auslösenden Vorfalls, aussprechen. Das war hier nicht geschehen.

Die Bäckereikette hatte sich gegen diese Entscheidung des Dortmunder Arbeitsgerichts in Hamm gewehrt und war jetzt dort aber auch gescheitert. Der Bäcker muss weiter beschäftigt werden.

Die Richter setzten den Gegenwert des Brotaufstrichs mit zehn Cent fest. Das Brötchen, auf dem der Belag gelandet war, war nämlich nachweislich von dem Angestellten zuvor ordnungsgemäß gekauft worden. Er habe den selbst hergestellten und zum Verkauf angebotenen Belag abschmecken müssen, so war sein Argument. Die Richter ließen offen, ob sie darin nun einen Vertrauensverlust auslösenden Diebstahl sahen oder nicht. (Az.: 13 SA 640/09).