Duisburg.. Wäre es nach Richter Joachim Schwartz und der 5. Große Strafkammer gegangen, wäre der Loveparade-Prozess gar nicht erst eröffnet worden.

Ob Richter Joachim Schwartz es als späte Genugtuung empfindet, dazu wird er sich kaum äußern. Aber als die 5. Große Strafkammer des Duisburger Landgerichts unter seinem Vorsitz im März 2016 entschied, keinen Loveparade-Strafprozess gegen die zehn Beschuldigten zu eröffnen, da benutzte er die gleichen Argumente, die nun wohl zur Einstellung des Verfahrens führen werden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht kassierte diesen Beschluss allerdings ein Jahr später, weitere 20 Monate danach wurde der Prozess dann doch eröffnet.

„Die Vorwürfe der Anklage können mit den vorgelegten Beweismitteln nicht bewiesen werden. Eine Verurteilung der Angeklagten ist deshalb nicht zu erwarten“, hatte das Duisburger Landgericht 2016 mitgeteilt. Man habe keinen hinreichenden Tatverdacht erkennen können. Zwei Jahre hatten drei Richter die Anklage geprüft, ihren Beschluss auf 460 Seiten dokumentiert. Das Hauptgutachten des britischen Panikforschers Keith Still, mit dem die Staatsanwaltschaft auftrumpfen wollte, war wegen diverser Schwächen bereits im Vorfeld arg gerupft worden, ehe die Richter es amtlich als unbrauchbar einstuften.

Eine Verurteilung ist nicht zu erwarten

Die Empörung allerdings war gewaltig, selbst die Ministerpräsidentin sah sich genötigt, zu erklären: Sie achte die Unabhängigkeit der Justiz, wolle aber „als Mensch Hannelore Kraft“ zum Ausdruck bringen, dass dieser Schluss für sie „schwer zu begreifen“ sei.

Anwalt Julius Reiter, der etwa 100 Opfer vertritt, zeigte sich entsetzt: „Es wäre eine Bankrotterklärung für die Justiz, wenn sie nicht in der Lage wäre, bei 21 Toten und solch offensichtlichen Fehlplanungen im Vorfeld der Veranstaltung ein Urteil zustande zu bringen.“ Sollte eine Tragödie, die von Schlamperei begünstigt war, tatsächlich öffentlich unaufgearbeitet bleiben?

Auch Beschuldigte genießen Schutz

Irritiert über die Gerichtsentscheidung: NRW Ministerpräsidentin Hannelore Kraft.
Irritiert über die Gerichtsentscheidung: NRW Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. © Unbekannt | FUNKE Foto Services

Sechs Jahre war das Drama zu diesem Zeitpunkt bereits her, dreieinhalb Jahre hatten die Ankläger gebraucht, um ihre Ermittlungen abzuschließen, 3500 Zeugen verhört und eine Hauptakte mit 37.000 Seiten erarbeitet. Die Anklageschrift war 556 Seiten dick. Alles umsonst?

Gerichtssprecher Matthias Breidenstein verwies damals auf den „Beschuldigtenschutz“: „Der Prozess darf nur eröffnet werden, wenn die Kammer es für überwiegend wahrscheinlich hält, dass es zu einem Urteil kommen kann.“ Der Fall sei zu komplex, sagte der Verteidiger eines Beschuldigten, um eine individuelle Schuld festzustellen und erinnerte an den Strafprozess um die Brandkatastrophe am Düsseldorfer Flughafen. „Das gibt unser Strafrecht einfach nicht her.“

Kritik an der Staatsanwaltschaft

Empört, als eine Prozesseröffnung abgelehnt worden war: Fachanwalt Prof. Julius Reiter
Empört, als eine Prozesseröffnung abgelehnt worden war: Fachanwalt Prof. Julius Reiter © Unbekannt | FUNKE Foto Services

Die Staatsanwaltschaft, deren Sprecherin im Vorfeld die exklusive Meinung vertreten hatte, aus Sicht der Behörde sei „alles glatt gelaufen“, musste sich nicht nur den Vorwurf gefallen lassen, auf den falschen Experten gesetzt zu haben. Mehrere Anwälte der Nebenklage kritisierten auch, dass die Ankläger sich ausschließlich auf die Planung der Loveparade konzentriert hätten.

Am Veranstaltungstag selbst sei noch vieles schiefgelaufen – eine Einschätzung, die der Prozess samt neuem Gutachten nun eindrücklich bestätigt hat. Eine Frage, die bis heute so viele beschäftigt: Warum saß kein Polizist auf der Anklagebank?