Gelsenkirchen. . Die Betreiber der Moolah-Bar, einer Shisha-Lounge in Gelsenkirchen, beklagen Gängelungen durch Behörden: „Wir haben uns wie Verbrecher gefühlt.“
Für die einen ist es ein Geschäft mit hohen Margen, für die anderen Steuerhinterziehung: Shisha-Bars sind in den Fokus geraten. Gastronomen und Zollbeamte stehen sich im ständigen Katz- und Maus-Spiel gegenüber. Bar-Betreiber sehen sich da in einer Opferrolle, der Zoll pocht naturgemäß auf die Einhaltung des Rechts. So wie Ahmad Hussein-Mohammad und sein Neffe Mustafa Hussein-Mohammad, Geschäftsführer und Inhaber der Gelsenkirchener „Moolah“–Bar, Restaurant und Shisha-Lounge in einem. Ihr Lokal brachte es zu medialer Aufmerksamkeit, weil Stadt, Polizei, Zoll- und Finanzamt dort an der Lohfeldstraße den Anfangspunkt einer Großkontrolle setzten.
Betreiber fühlen sich als Buhmänner
„Wir haben uns wie Verbrecher gefühlt“, erzählen die beiden. Und obwohl niemand verhaftet oder festgenommen worden sei von ihnen und den zehn Mitarbeitern, fühlten sie sich als „Buhmänner“. Einmal in Fahrt, berichten sie von einer Vielzahl von Kontrollen, die sie und ihre verstörten Gäste schon über sich haben ergehen lassen müssen. Sie fühlen sich gegängelt, vermissen „Fingerspitzengefühl und Toleranz“. Insbesondere die Causa Wasserpfeifentabak treibt die Gastronomen um. 500 Euro Strafe haben sie nach eigenem Bekunden nach der letzten Kontrolle zahlen müssen, für ein Vergehen, das in ihren Augen keines ist.
26 Sorten Shisha-Tabak listet die „Moolah“-Karte auf, die Einkaufspreise für ein Kilogramm liegen je nach Qualität zwischen 60 und 110 Euro nach Angaben der Geschäftsmänner. Kleinere Pakete á 200 Gramm kosten um die 30 Euro.
50 Shisha-Portionen aus einem Kilo Tabak
Ein Pfeifenkopf fasst etwa 20 bis 25 Gramm Tabak, bedeutet: Aus einem Kilogramm lassen sich bis zu 50 Portionen generieren. Bei einem Verkaufspreis um die zehn Euro pro Pfeife bringt ein Kilo Tabak das Vier- bis Fünffache wieder ein. Eine immense Marge.
Aber eine illegale Vorgehensweise, wie Norman Wiesemeyer vom Hauptzollamt Dortmund erklärt: „Das Gesetz sieht vor, dass der portionsweise Verkauf in Deutschland verboten ist, erfolgen darf er nur in verschlossenen Verpackungen mit Steuerzeichen.“
Problem zwei: Zunächst mal schmeckt der (häufig korrekt versteuerte) Tabak kaum jemandem. Darum wird er mit Aromen wie Apfel oder Cola-Zitrone vermischt und mit Glyzerin angefeuchtet, damit der Rauch milder und saftiger wird. Mischt ein Betreiber diese Mixtur zusammen, entsteht allerdings ein neues Produkt, auf das erneut Tabaksteuer entfällt.
Problem drei: Die angesagten Marken und Geschmacksrichtungen gibt es nicht als „Shots“ in 25 Gramm-Packungen. Und die wenigen angebotenen sind vergleichsweise teuer: 25 Gramm kosten rund drei Euro, 200 Gramm dagegen nur 14,50 Euro. Womit die kleine Verkaufsportionen am Markt nicht bestehen können.
Andere Regeln gelten für Wein
„Die Shisha-Barbetreiber“, sagt der erfahrene Leiter für das Kontrollteam Shisha-Bars im Ruhrgebiet, „wissen eigentlich ganz genau, wie es richtig geht.“ Aber die Verlockung auf den Riesengewinn sei einfach zu groß. „Insbesondere wenn man bedenkt, dass eine gut gehende Shisha-Bar einen Zentner Tabak pro Woche verbraucht.“ Das sind Einnahmen jenseits der 20 000 Euro-Marke. Da bleibt am Ende eines Monats nach Abzug von Löhnen, Miete und dergleichen ein hübscher großer Batzen übrig.
Ahmad und Mustafa Hussein-Mohammad führen an, „dass eine geöffnete Weinflasche beim Verkauf eines Glases auch nicht entsorgt oder die Flasche an den Kunden abgegeben“ werden würde – ein Argument, das Wiesemeyer bei den Kontrollen schon hundertfach gehört hat – und ebenso schnell entkräften kann. Denn: „Dieser Vergleich hinkt gewaltig, denn bei Wein beträgt die Steuer gleich Null, ist gar nicht vorhanden.“
Zollbeamte kontrollieren öfter
Warum sind Shisha-Bars dann nicht grundsätzlich verboten? Norman Wiesemeyer: „Theoretisch können sie ja legal betrieben werden.“ Zum Beispiel, indem Kunden eben verschweißte kleine Tabakpäckchen mit Steuerzeichen drauf verkauft würden; in der Praxis passiert das selten bis nie. Die Zollbeamten werden daher nicht müde, dass den Shisha-Bar-Betreibern zu erklären, müssen aber öfter zurückkehren als ihnen lieb ist. „Denn es hat sich in der Regel nichts zum Besseren gewendet.“
Beschwerde über angebliche Ungerechtigkeit
Die Moolah-Gastronomen Ahmad Hussein-Mohammad und sein Neffe Mustafa Hussein-Mohammad fühlen sich auch noch in anderer Hinsicht ungerecht behandelt. Dabei dreht es sich um die Schankerlaubnis auf der großen Terrasse (bis 24 Uhr, drinnen wochentags bis 1 Uhr, am Wochenende bis 3 Uhr) und um den Einsatz von DJs, die live Platten und CDs auflegen. Oft, so sagen sie, sei das Moolah im Fokus, wegen angeblicher Ruhestörung durch zu laute Musik oder zu reges Gästeleben – die Lokale in der Nachbarschaft (Armin Nr 8, Los Sombreros, Extrablatt) würden dagegen von Behördenseite gerne verschont. „Wir wollen ein gutes und schönes Lokal führen und die Attraktivität von Gelsenkirchen als Ausgeh-Ort steigern“, sagen Ahmad und Mustafa Hussein-Mohammad. „Aber uns werden ständig Steine in den Weg gelegt.“
Lokale im Fokus der Ordnungspartner
Das sieht die Stadt anders. Sprecher Martin Schulmann: „Die Betreiber des Lokals Moolah haben die Freifläche vor dem Lokal öfter regelwidrig bis weit nach 24 Uhr bewirtschaftet.“ Die daraus entstandene Beschwerdesituation (Störung der Nachtruhe) habe die Polizei zu routinemäßigen Kontrollen veranlasst. Sie schreitet bei Verstößen auch entsprechend ein. Das Moolah stehe, wie alle anderen (Shisha-)Lokale in Gelsenkirchen auch, im Fokus der Ordnungspartner (Nichtraucherschutz, Kohlenmonoxid-Konzentration, unverzollter Tabak). Schulmann weiter: „Die Betreiber des Moolah wurden mehrfach auf die gesetzlichen Regelungen hingewiesen. Bei Einhaltung dieser Regeln haben sie nichts zu befürchten.“
Wasserpfeifen haben Status wie Zigaretten
>>Info: In Gelsenkirchen gibt es laut Zollamt etwa 16 Sisha-Bars. Genaue Zahlen sind nicht so einfach zu erfassen. Denn bei der Gewerbeanmeldung fällt das unters Gaststättengesetz.
Das Nichtraucherschutzgesetz betrachtet Wasserpfeifen wie Zigaretten, die nur in abgetrennten Räumen konsumiert werden dürfen. Hier setzt unter anderem das Ordnungsamt bei Kontrollen an.