Bochum. . Einem 16-Jährigen wird vor Gericht jetzt versuchter Totschlag vorgeworfen. Er soll einen Mitschüler mit einem Messer schwer verletzt haben.
Seit mehr als fünf Monaten sitzt der 16-jährige Angeklagte jetzt im Gefängnis, in U-Haft in der JVA Wuppertal. Sein Fall hatte damals für besonders große Aufregung in der Stadt gesorgt. Am 23. März, um 8.15 Uhr, soll er bei einer vorher verabredeten Schlägerei einen Mitschüler (15) niedergestochen haben. Staatsanwalt Danyal Maibaum wirft ihm einen versuchten Totschlag vor.
Die Bluttat ereignete sich in den Morgenstunden auf der Schmechtingwiese an der Agnesstraße, ganz in der Nähe der Heinrich-Böll-Gesamtschule, wo auch der Angeklagte unterrichtet wurde, ebenso wie das 15-jährige Opfer. Auf der Wiese gingen laut Anklage zwei Gruppen aufeinander los; worum es dabei ging, wird erst der Prozess ans Licht bringen. 20 bis 25 Jugendliche sollen beteiligt gewesen sein.
Stich ins linke Schulterblatt
Als der Angeklagte ein Springmesser mit einer Klingenlänge von neun Zentimetern gezogen habe, sei der 15-Jährige weggelaufen. Doch dann habe der Angeklagte ihn eingeholt und mit einer ausholenden Bewegung ins linke Schulterblatt gestochen, heißt es in der Anklage. Die Stichwunde war vier Zentimeter tief.
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Dem Glück sei es zu verdanken, dass die Lunge nicht perforiert worden sei. Nur weil in der Zwischenzeit die Polizei mit Martinshorn angerückt war, soll der 16-Jährige von dem Getroffenen abgelassen haben. Dieser schleppte sich damals noch selbst zur Schule, wo ein Lehrer den Rettungsdienst rief. Der Verdächtige wurde sofort gefasst.
Prozess gegen Syrer ist nicht öffentlich
Der Prozess vor der 3. Jugendstrafkammer ist wegen des Alters des Angeklagten nicht öffentlich. Es ist in Syrien geboren und hat auch die syrische Staatsangehörigkeit. Ob die Nationalität bei der Tat eine Rolle spielte, wird erst der Prozess zeigen. Zum Prozessauftakt wirkte der äußerlich völlig unscheinbare Jugendliche konzentriert, angespannt und ängstlich. Auch seine Eltern und Dolmetscher sitzen im Verhandlungssaal.
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Erst in der kommenden Sitzung am 13. September will er sich zu seinem Leben und auch zu den Vorwürfen äußern.
Der bis 28. September terminierte Prozess wird von einem Jugendpsychiater begleitet. Er soll prüfen, ob der Jugendliche zur Tatzeit voll schuldfähig war.
>>> SPRINGMESSER SIND VERBOTEN
Ein Springmesser, dessen Klinge aufklappbar ist, darf nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt werden; es ist verboten. Das Messer öffnet blitzartig per Knopfdruck.
Die meisten an der Schlägerei beteiligten Jugendlichen sollen zwischen 14 und 15 Jahre alt gewesen sein. Geleitet wird der Prozess vom Vorsitzenden Richter Johannes Kirfel.