Bochum. . Ein Bochumer Textil-Zulieferer erhält seit Jahren Fax-Irrläufer mit vertraulichen Patientendaten. Eigentlicher Adressat ist die Knappschaft.
Ein Bochumer Textil-Zulieferer empfängt seit Jahren Fax-Irrläufer der Knappschaft. Obwohl die Dokumente zum Teil vertrauliche Patientendaten enthalten, sei die Knappschaft bislang untätig geblieben. Die Versicherung weist die Kritik zurück. Der Landesbeauftragte für Datenschutz weist auf möglicherweise drohende Bußgelder hin.
Für das 18-köpfige Büroteam (die Firma möchte ausdrücklich nicht genannt werden) ist es Alltag: 15 bis 20 Mal im Monat, berichtet ein Mitarbeiter, landen Faxe, die an die Bundesknappschaft an der Pieperstraße gerichtet sind, bei dem falschen Adressaten.
Nettoverdienst und Kontoverbindung
Der WAZ liegen einige der Zuschriften vor – mitunter mit hochsensiblen Inhalten: Kostenvoranschläge für Brustprothesen-BHs einer Patientin in Mülheim und Bettschutzeinlagen für eine Düsseldorferin, Bescheide über Pflegebedürftigkeit und Krankengeld. Allesamt mit Namen, Adresse, meist mit Krankheitsbild, teilweise Nettoverdienst und Kontoverbindungen. So auch von einem Bundeswehrsoldaten mit Stützpunkt in Husum.
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Offensichtlicher Grund für die Irrläufer: Die Fax-Nummern gleichen sich. Wer nur eine Zahl verdreht, landet statt bei der Knappschaft bei dem Zulieferer. Seit 2011 gehe das so, erklären die Beschäftigten. Anfangs habe man die Faxe gesammelt und an die Knappschaft weitergeleitet – „immer wieder mit der Bitte, Abhilfe zu schaffen“.
Kasse meldet sich nicht zurück
Die letzte Mail datiert vom September 2017. „Wir hoffen“, heißt es darin, „dass es Ihnen gelingt, weitere Fehlleitungen zu verhindern – vor allem im Interesse Ihrer Klienten, deren sensible Daten bei uns landen.“ Passiert sei nichts. „Es gab keinerlei Rückmeldung.“ Daher habe man die unfreiwillige Zusammenarbeit beendet: „Die Dokumente werden nun am Ende jeder Woche bei uns entsorgt.“
Die Knappschaft bestätigt die Fehlsendungen. „Leistungserbringer wie Seniorenheime, Kliniken, Ärzte oder Sanitätshäuser“ wählten offenkundig die falsche Nummer. „Ein ähnlich gelagertes Problem ist vor einigen Jahren bei drei Unternehmen in Bochum aufgetreten. In jedem Fall haben wir den Absender informiert“, erklärt Sprecher Wolfgang Buschfort. Selbstverständlich habe die Knappschaft dies auch im vorliegenden Fall getan: „allerdings wohl mit geringerem Erfolg.“
Die WAZ informierte am Donnerstag den NRW-Datenschutzbeauftragten. „Kommen Irrläufer mit hochsensiblen Daten derart gehäuft und langfristig vor, steht das betroffene Unternehmen in der Pflicht zu informieren: nicht nur die Absender, sondern vor allem auch die betroffenen Patienten“, erläutert Sprecher Daniel Strunk. Sonst drohten bis zu 300 000 Euro Bußgeld.
Versicherung nutzt Kurzwahlen
Die Knappschaft betont, dass es sich bei den Absendern der Fax-Irrläufer „nicht um knappschaftseigene Dienststellen“ handele. Dies ist auch kaum möglich, denn innerhalb des Unternehmens laufe der Faxverkehr in der Regel über fest programmierte Kurzwahlen.
Gleichwohl befinden sich in den der WAZ vorliegenden Faxen auch Dokumente von Außenstellen der Krankenversicherung.