Düsseldorf. . Rechtsanwalt Julius Reiter hat mitbewirkt, dass der Loveparade-Prozess kommt. Warum er davon ausgeht, dass Angeklagte verurteilt werden.

Die Düsseldorfer Kanzlei Baum & Reiter vertritt etwa 100 Opfer der Loveparade-Tragödie. Mit ihrer Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Duisburg, keinen Prozess zu eröffnen, hatte sie Erfolg: Ab 8. Dezember wird gegen zehn Angeklagte der Stadt Duisburg und des Veranstalters Lopavent in Düsseldorf wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung verhandelt. Frank Preuß sprach mit Anwalt Julius Reiter (53).

Herr Reiter, wie haben Ihre Mandanten auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf reagiert, dass es zu einem Prozess kommen wird?

Julius Reiter: Sie waren sehr erleichtert. Ich habe ihnen natürlich auch gesagt, dass sie nicht zu hohe Erwartungen an das Ergebnis des Prozesses haben dürfen. Das ist ein rechtsstaatliches Verfahren mit einer ordnungsgemäßen Strafverteidigung, die ihre Möglichkeiten ausschöpfen wird. Aber dass die Justiz versucht, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, das wissen unsere Mandanten zu schätzen. Den damaligen Nichteröffnungsbeschluss des Landgerichts Duisburg konnten wir den Opfern nicht vermitteln Zum Glück hat das Oberlandesgericht Düsseldorf unserer Rechtsbeschwerde stattgegeben und den Nichteröffnungsbeschluss aufgehoben. Eine Großveranstaltung mit 21 Toten und mehr als 500 Verletzten ohne strafrechtliche Aufarbeitung, das konnte kein Mandant verstehen.

Werden Ihre Mandanten zum Prozess kommen?

Ich denke, dass viele am Anfang erscheinen werden. Die Angehörigen aus dem Ausland, die wir vertreten, können bei 111 Prozesstagen bis Ende 2018 gar nicht ohne weiteres kommen. Für sie geht der Alltag in ihrer Heimat weiter. Das Gericht übernimmt die Kosten für Anreisen aus China oder Spanien nicht.

Sorgen Sie sich, dass Opfer und Hinterbliebene am Rechtsstaat verzweifeln, wenn sie den Prozess erleben?

 Reiter hält das zweite Gutachten für überflüssig.
Reiter hält das zweite Gutachten für überflüssig. © Lukas Schulze/Funke Foto Services

Sicher auch das, allein schon wegen der Länge des Verfahrens. Das ist für viele zermürbend. Wir sind im achten Jahr nach der Katastrophe. Und natürlich kann es am Ende als ganz große Enttäuschung empfunden werden, wenn es nicht zu Verurteilungen kommen sollte. Für viele ist die Aufklärung der Geschehnisse wichtiger. Dies ist Aufgabe des Rechtsstaats. Es wäre eine Bankrotterklärung, wenn der Rechtsstaat das nicht versuchen würde.

Die Staatsanwaltschaft hat ein zweites Gutachten zu den Planungs- und Genehmigungsfehlern im Vorfeld der Loveparade besorgt. Das erste wurde aus allerlei Gründen kritisiert.

Ich frage mich, ob ein weiteres Gutachten überhaupt nötig war. Man hat auf den Luftaufnahmen gesehen, dass die Planung gar nicht funktionieren konnte. Große Besucherströme aus unterschiedlichen Richtungen sollten durch ein Nadelöhr gezwängt werden. Bei einer solchen Dichte braucht nicht erst Panik auszubrechen, bis die Leute sich zerquetschen. Am Ende ist es ein Wunder, dass es nur 21 Tote gab. Für den international anerkannten ersten Gutachter Herrn Still war die Sache klar. Er benötigte keine langen Ausführungen, um den Planungsfehler festzustellen. Diesen hätte sogar – so drückte Still es aus – sein fünfjähriger Sohn erkannt.

Stützt das neue Gutachten die Anklage nicht noch stärker?

Ja, die Staatsanwaltschaft kann sich mit den Vorwürfen der Anklage voll bestätigt sehen.

Sofern der Prozess bis Juli 2020 kein erstinstanzliches Urteil vorweist. Ab dann gilt die absolute Verjährung.

Das Drama des 24. Juli 2010: Auf dem Loveparade-Gelände bricht Panik aus.  Foto:
Das Drama des 24. Juli 2010: Auf dem Loveparade-Gelände bricht Panik aus. Foto: © Erik Wiffers

Theoretisch ist es möglich, dass der Prozess innerhalb von zweieinhalb Jahren durch die Strafverteidigung torpediert wird und nicht rechtzeitig zum Ende kommt. Besonders wichtig ist, dass alle Seiten sich diszipliniert verhalten, um den Prozessablauf nicht zu gefährden. Aus meiner Sicht sind alle Beteiligten es den Opfern und Hinterbliebenen schuldig. Das Gericht hat hier sicher eine sehr schwere Aufgabe zu bewältigen.

Es gibt zehn Angeklagte. Weder Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland ist dabei, noch Veranstalter Schaller, noch irgendwer von der Polizei. Warum nicht?

Der Geschäftsführer der Lopavent, Rainer Schaller, hat aus unserer Sicht den wirtschaftlichen Erfolg der Loveparade über Leben und Gesundheit der Teilnehmer gestellt. Viele empfinden ihn als den Rücksichtslosesten unter den Beteiligten. So hat er bei der Planung darauf hingewirkt, dass erhebliche Kosten eingespart werden. Ich wage mal die Vermutung, dass sich sein Spardiktat auch bei den Sicherheitsvorkehrungen und nicht erfüllten Auflagen der Stadtverwaltung ausgewirkt hat. Dass Rainer Schaller nicht auf der Anklagebank sitzt, hängt auch damit zusammen, dass wir in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht haben. In den USA hätt man ihn wohl zur Rechenschaft gezogen.

Und die Polizei?

Ich vermute, dass am Tag der Katstrophe die Polizei noch einiges hätte verhindern können. Sie hat nicht rechtzeitig eingegriffen. Vielleicht fühlte sie sich auch nicht zuständig, sondern sah den Veranstalter organisatorisch in der Pflicht. Das ist bisher nie richtig aufgearbeitet worden. Innenminister Ralf Jäger hat sich ja sofort vor die Polizei gestellt und damit auch verhindert, dass die richtigen Lehren für die Polizeiorganisation gezogen wurden. Ich war im letzten Jahr als Sachverständiger im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Kölner Silvesternacht. Da wurde aufgebohrt, dass sich dort einige Organisationsfehler wiederholt haben. Das empfinde ich als ein totales Versagen des damaligen Innenministers Ralf Jäger.

Und Sauerland?

… hatte die politische Verantwortung und hätte sofort gehen müssen. Strafrechtlich hatte die Staatsanwaltschaft gegen ihn nicht genügend Anhaltspunkte für eine Anklage. Möglicherweise fehlten bei den Ermittlungen Unterlagen und Mailverkehr für ein Gesamtbild. Aber eines ist doch klar: Man hat gewusst, dass es eine gefahrgeneigte Veranstaltung war. Deswegen hat man sie ja auch nicht in der Stadt, sondern auf das Gelände am Bahnhof verlegt. Wenn ich das aber weiß, dann muss ich doch auch darauf achten, dass ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Schließlich ist bei der Planung und im Genehmigungsverfahren darüber gesprochen worden. Es ist kaum vorstellbar, dass die Verwaltungsspitze daran nicht beteiligt war. Also trägt sie doch ihren Anteil an der Katastrophe. Und genau das verstehen die Bürger auch nicht, dass nun die Behördenmitarbeiter auf der Anklagebank sitzen und nicht die Chefs. Wie man es kennt: Die Großen lässt man laufen, die Kleinen versucht man zu hängen…

Die Angeklagten sind natürlich keine Killer.

Nein. Wir reden hier natürlich nicht über skrupellosen Mord. Es geht ja um eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Solche Straftaten kann man auch vom Schreibtisch aus begehen. Für eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung reicht es aus, wenn man darauf vertraut hat, es werde schon nicht das Schlimmste passieren.

Der Prozess um den Flughafenbrand mit 17 Toten ist eingestellt worden, weil individuelle Schuld nicht festzustellen war. Befürchten Sie das hier auch?

Beim Flughafenbrand gab es eine Aneinanderreihung von ungünstigen Umständen, die zur Katastrophe geführt haben. Bei der Loveparade hingegen lässt sich eine individuelle Schuld leichter feststellen. Denn die Gefahren, die sich realisiert haben, waren bekannt und sie waren den Beteiligten bewusst. Es gab daher ja auch keine Endabnahme im Genehmigungsverfahren. Man hat die Veranstaltung trotzdem nicht abgesagt. Ich gehe davon aus, dass es zu Verurteilungen kommen wird.

Zu welchen Verurteilungen kann es kommen?

Es sind durchaus Bewährungsstrafen möglich. Dass Leute in Haft kommen, ist eher unwahrscheinlich.

Wie sieht es mit den Schadensersatz-Forderungen aus?

Das Thema ist in vielen Fällen noch nicht abgeschlossen. Es geht um Schmerzensgeld und Rentenansprüche. Da gibt es noch weitere Verhandlungen.

Die Versicherung hat erst geblockt.

Ja, die AXA-Versicherung hat zuerst gesagt, sie würde erst zahlen, wenn die Schuldfrage geklärt sei. Damals wurde argumentiert, möglicherweise sei die Polizei schuld und es habe eine Massenpanik unter den Besuchern gegeben. Sie erinnern sich an dieses unwürdige Schauspiel der gegenseitigen Schuldzuweisungen zwischen Verwaltung, Veranstalter und Land.

Da schien noch alles gut: ein Foto im Vorfeld der Pressekonferenz zur Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg. Von links: Prof. Dr. Oliver Scheytt (Geschäftsführer der Ruhr.2010 ), Moderator Oliver Pocher, Musikproduzent Anthony Rother, Loveparade-Geschäftsführer Rainer Schaller und Oberbürgermeister Adolf Sauerland
Da schien noch alles gut: ein Foto im Vorfeld der Pressekonferenz zur Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg. Von links: Prof. Dr. Oliver Scheytt (Geschäftsführer der Ruhr.2010 ), Moderator Oliver Pocher, Musikproduzent Anthony Rother, Loveparade-Geschäftsführer Rainer Schaller und Oberbürgermeister Adolf Sauerland © Stephan Eickershoff/Funke Foto Services

Wir haben dann mit öffentlichem Druck erreicht, dass die AXA eingelenkt hat und in die Schadensregulierung eingetreten ist – und zwar abkoppelt von der strafrechtlichen Schuldfrage. So hat unsere Kanzlei das bisher auch bei Flugkatastrophen gehandhabt.

Sind Sie mit den Entschädigungen zufrieden?

Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass die Entschädigungen in Deutschland zu gering ausfallen. Viel gibt das Gesetz derzeit aber nicht her. Völlig inakzeptabel ist, dass die AXA-Versicherung teilweise Hinterbliebenen 2.500 Euro angeboten hat, wenn das Kind zum Beispiel einen langsamen qualvollen Erstickungstod im Menschenstapel erlitten hat. Solche Entschädigungen sind inakzeptabel. Wir werden da nicht locker lassen.

Wieviel hielten Sie für angemessen?

Ich hielte sechsstellige Summen für erforderlich. Angehörigen muss die Möglichkeit gegeben werden, sich eine Auszeit zu nehmen, zum Beispiel auch an den sich jährenden Todestagen. Es geht bei der Entschädigung darum, das Leid etwas zu lindern. Die angebotenen Beträge reichen ja nicht einmal aus, um die Grabpflegekosten des zu früh verstorbenen Kindes zu decken. Das Trauergeld, das vom Gesetzgeber diskutiert wird, ist meines Erachtens auch zu niedrig. Es geht um bis zu 50 000 Euro für ein verunglücktes Kind. Das wäre schon Mal das Mindeste, was die Versicherung anbieten müsste.

Wie hoch waren die Schmerzensgelder?

Der Tag danach: Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller (l) und der Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU, re)  in Duisburg bei einer Pressekonferenz.
Der Tag danach: Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller (l) und der Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU, re) in Duisburg bei einer Pressekonferenz. © Achim Scheidemann/dpa

Bis in den höheren fünfstelligen Bereich. Das klingt für den Außenstehenden zunächst nicht ganz schlecht. Aber was für ein Schicksal steht dahinter? Wenn Sie Betroffene haben, die aufgrund der Verletzungen ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, ist dies ein großer existenzieller Schaden. Da hilft eine Einmalzahlung nur bedingt weiter. Keiner würde ernsthaft mit einem Opfer tauschen wollen. Da sind Betroffene, die nicht mehr in öffentliche Verkehrsmittel steigen können, weil sie sich bedrängt fühlen. Andere können nicht mehr durch einen Tunnel gehen. Viele müssen noch heute psychologisch betreut werden. Das sind alles schwere Schicksale.

Was hat dieser Fall mit Ihnen gemacht?

Etwas Distanz kommt über die Zeit. Aber ich habe mit Opfern gesprochen, die in diesem Stapel von Menschen gelegen und um ihr Überleben gekämpft haben – in dieser Hitze, in der manche ihren innerlichen Verbrennungen erlegen sind. Ich hab mit einer Frau gesprochen, die sich aus dem Menschenstapel befreien konnte und zig Kilometer nach Hause gelaufen ist. Später wurden zwei Kreuzbandrisse diagnostiziert, die sie mit dem ganzen Adrenalin im Körper nicht gespürt hatte. Die individuellen Schicksale der Opfer gehen uns als Anwälten auch persönlich sehr nahe. Sie müssten schon einen Betondeckel auf ihren Gefühlen haben, wenn Sie das nicht berührt.