Loveparade-Prozess: Landgericht entbindet Schöffin von Amt
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Duisburg. Das Landgericht hat eine Frau wegen psychischer Probleme von ihren Amt als Ergänzungschöffin im bald beginnenden Loveparade-Prozess entbunden.
Das Landgericht Duisburg hat am Donnerstag eine Ergänzungsschöffin von ihrer Mitwirkung bei der Hauptverhandlung zum Loveparade-Strafverfahren entbunden. Die Schöffin hat dem Gericht ein Attest vorgelegt und von psychischen Problemen auch durch ihren bevorstehenden Einsatz als Ergänzungsschöffin berichtet.
Ein psychatrisches Gutachten hat den Gesundheitszustand der Frau bestätigt, es bestehe eine konkrete Gefahr für Gesundheit bzw. Leben der Schöffin, wenn sie zu einer Mitwirkung an der Hauptverhandlung gezwungen werde. Zuvor waren bereits zwei weitere Schöffen abgelehnt, weil die Gefahr der Befangenheit bestand.
>>>> SO WIRD MAN SCHÖFFE
Schöffen werden vom Gericht nicht ausgesucht, sondern nach dem Zufallsprinzip zugelost. Die Gemeinden im Gerichtsbezirk erstellen Vorschlagslisten. Ein Ausschuss bei den Amtsgerichten des Landgerichtsbezirks wählt alle fünf Jahre aus diesen Vorschlagslisten Schöffen aus. Die ausgewählten Schöffen werden vor Beginn jeden Jahres den einzelnen Strafkammern zugelost.
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