Ruhrgebiet. . Der Lastverkehr wächst einer IHK-Studie zufolge bis 2030 um fast ein Viertel. Fünf „Lückenschlüsse“ auf Autobahnen seien dringend erforderlich.

Wer Autobahnen baut, denkt in Jahrzehnten: „Vordringlicher Bedarf“ ist der Begriff nur für allereiligste Projekte – zu bauen schon bis 2030. Doch was im neuen „Bundesverkehrswegeplan“ nur im „Weiteren Bedarf“ landet, ist auf die denkbar längste Bank geschoben.

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Genau dort haben die Industrie- und Handelskammern (IHK) des Ruhrgebiets jetzt den einen oder anderen „Lückenschluss“ gefunden, den sie selbst freilich für äußerst dringlich halten.

Stresstest Straße

„Wir stehen weiter zu oft an zu vielen Stellen“, sagt Joachim Brendel, der verkehrspolitische Sprecher der Kammern, am Freitag zur Vorstellung der Studie „Stresstest Straße“. Nach ihren Zahlen wächst im Ruhrgebiet der Pkw-Verkehr bis 2030 um drei Prozent und der Lastverkehr um 24 Prozent. Daher sei das Ruhrgebiet „auf jede einzelne Engpassbeseitigung und jeden einzelnen Lückenschluss dringend angewiesen“.

Im Einzelnen hätten die Kammern (Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Hagen, Münster) gern

  • die Autobahn 52 im Essener Norden gebaut
  • die A 44 und 52 im Essener Süden verknüpft
  • Duisburg und Krefeld mit der Autobahn 524 besser verbunden
  • die B 1 durch Dortmund in eine Autobahn verwandelt und
  • die A 445 zwischen Werl und Hamm durchgebaut.

All das ist sehr umstritten. „Wir brauchen schnelle und spürbare Investitionen in unsere Infrastruktur“, sagt Gerald Püchel, der Hauptgeschäftsführer der IHK zu Essen. Es gebe einen Zusammenhang zwischen „der Leistungsfähigkeit der Straßen und der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft“.

Gerade für Essen sieht Püchel eher schwarz: Die Stadt werde „ein echter Flaschenhals im Ruhrgebiet“. Denn die Autobahn 40 soll von Duisburg bis Dortmund komplett sechsspurig werden bis auf ein paar Kilometer in Essen-Mitte; und zugleich soll ein neues Stück A 52 nördlich von Essen gebaut werden, aber praktisch an der Stadtgrenze enden.

Das alles bis ins Jahr 2030. Denn es steht im Plan des Bundes unter: „Vordringlicher Bedarf“.