Dortmund.. Sieben Kilo Heroin hatte der 61-jährige Deutsche, genannt „Opa“, transportiert. Weil er gegen Komplizen aussagte, bekam er nur viereinhalb Jahre Haft.
Er kennt die Spielregeln und weiß, dass die Strafe nicht zu hoch ist. Gleich nach seiner Verurteilung zu viereinhalb Jahren Haft akzeptierte Lutz-Peter B. am Donnerstag die Entscheidung der 34. Strafkammer am Landgericht Dortmund. Weil der 61-Jährige, auch „Drogen-Opa“ genannt, gegen eine libanesische Gang ausgepackt hatte, verdiente sich der mehrfach vorbestrafte Angeklagte mit dem Kronzeugenrabatt deutliche Milde.
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Leicht wird das Leben für ihn nicht. Seit Mitte 2013 hatte er für die aus dem Libanon stammende Familie B., die den Drogenmarkt in der Dortmunder Nordstadt beherrschen soll, als Taxi- und Kurierfahrer gearbeitet. Insgesamt sieben Kilogramm Heroin soll er zum Teil aus Holland eingeführt und nach Essen zu seiner Lebensgefährtin und Berlin transportiert haben.
Als er auf der A 2 mit drei Kilo Heroin im Auto am 29. Oktober 2014 festgenommen worden war, packte er aus, belastete nicht nur seinen früheren Zellengenossen Hassan B., sondern auch den Rest der Familie B.. Sechs von ihnen sind jetzt wegen seiner Aussage in der Untersuchungshaft, warten auf ihren eigenen Prozess. Der Vater sitzt ein, aber auch Hassan B. und dessen Bruder Ali, der als ehemaliger Boxer als durchsetzungsfähig in der Szene galt. Außerdem sitzen Cousins der Familie in U-Haft.
Eigene finanzielle Interessen
Richter Dieter Frieling machte zu Beginn der Urteilsbegründung klar, dass das Gericht dem Angeklagten nicht in allen Punkten traute. Dass er sich auf die Geschäfte einließ, weil er die Drogensucht seiner in Essen-Stoppenberg wohnenden Lebensgefährtin finanzieren musste? „Es wird auch um eigenes Geld gegangen sein“, stellte der Richter fest.
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Denn Lutz-Peter B. verfügte nur über eine Rente in Höhe von 350 Euro, nachdem er 27 Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht hatte. Betrugsdelikte zieren sein Vorstrafenregister, aber auch Raubüberfälle und Brandstiftung.
Dass er mit viereinhalb Jahren Haft relativ glimpflich davonkam, hat er dem Kronzeugenrabatt zu verdanken. Seine Angaben hätten zu neuen Ermittlungsansätzen gegen Familie B. geführt, sagte Richter Frieling.
Bedenken gegen Kronzeugenregelung
Er selbst äußerte gewisse Bedenken gegen diese Regelung. Denn die Kammer hätte oft genug erlebt, dass die Kronzeugen nach ihrer milden eigenen Verurteilung von ihren belastenden Äußerungen abrückten: „Wenn sie dann in den Verfahren gegen die anderen Beschuldigten aussagen sollen, erleiden sie plötzlichen einen totalen Gedächtnisausfall.“
Mildernd müsse aber zudem berücksichtigt werden, dass Lutz-Peter B. jetzt im Zeugenschutzprogramm der Polizei leben muss. Dies sei mit harten Einschnitten verbunden: „Er muss deshalb alle sozialen Kontakte abbrechen.“