Düsseldorf/Am Niederrhein. Der Wolf breitet sich in NRW aus. Ein neuer Entwurf der Verordnung konkretisiert die Möglichkeit einer Abschussgenehmigung – in vier Punkten.

Nach dem Vorstoß von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) in der vergangenen Woche zur schnelleren Abschussmöglichkeit von Problemwölfen schreitet auch in Nordrhein-Westfalen die Novelle der Wolfsverordnung voran. In einigen Punkten soll die Wolfsverordnung konkretisiert werden, wie ein Entwurf des NRW-Umweltministeriums zeigt, das den beteiligten Verbänden nun zur Anhörung vorliegt.

Die Novelle sieht vor, dass ein problematischer Wolf dann entnommen, also erschossen werden kann, wenn ein ernster wirtschaftlicher Schaden prognostiziert wird. Dabei soll es „nicht um eine Bestrafung des Wolfes, sondern um die Abwendung von Schäden in der Zukunft“ gehen, wie es in dem Papier heißt, das der NRZ vorliegt.

Wölfe in NRW: Enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang von Rissen

Werden mindestens zwei Nutztiere gerissen, obwohl ein Grundschutz, also ein Herdenschutzzaun von mindestens 90 Zentimetern besteht, kann ein wirtschaftlicher Schaden prognostiziert werden.

Dasselbe gilt für einen engen zeitlichen Zusammenhang von Rissen. Während das Verwaltungsgericht Düsseldorf einen solchen Zusammenhang auf vier Wochen festgelegt hat, akzeptiert eine Entscheidung des OVG Lüneburg auch einen größeren zeitlichen Abstand, wenn es kontinuierlich Risse über mehrere Jahre gab.

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Die Novelle beachtet nun zudem das Lernverhalten der Wölfe. Ist ein Schutzzaun mehrfach überwunden worden, deutet es darauf hin, dass auch künftig ein solcher Grundschutz überwunden wird.

Zudem bezieht die Überarbeitung der Wolfsverordnung auch Wanderwölfe ein. Zwischen den Rissen muss demnach ein räumlicher Zusammenhang bestehen. „Risse in einem Streifgebiet territorialer Wölfe“ genügten für die Prognose eines wirtschaftlichen Schadens.

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