Duisburg-Duissern. Die Bewohner am Werthacker im Duisburger Stadtteil Duissern sind empört: Die Deutsche Bahn verzichtet auf den Bau einer Lärmschutzwand.
Die Deutsche Bahn wird im Zuge des Ausbaus für die neue Rhein-Ruhr-Strecke keine Lärmschutzwand für die Anwohner der Siedlung am Werthacker im Duisburger Stadtteil Duissern errichten. Begründung: Es lohne sich für die wenigen Anwohner nicht – oder im Sprech der Deutschen Bahn: der vorgeschriebene Kosten-Nutzen-Faktor werde nicht erfüllt.
"Ohrfeige für alle Menschen, die dort wohnen"
Das teilte Bahnsprecher Oliver Faber zur Infoveranstaltung der Bahn am Dienstagabend in der Aula des Gertrud-Bäumer-Berufskollegs mit. Der Ärger unter den Anwohnern der seit Jahrzehnten vom Lärm zweier Autobahnen und des Güterschienenverkehrs geplagten Siedlung entlud sich daraufhin: „Ich bin empört. Da bietet sich nach Jahren endlich die Möglichkeit an Bundesmittel für eine Lärmschutzwand zu kommen – und die Bahn rechnet uns mit einer dubiosen Berechnung kaputt. Das ist eine Ohrfeige für alle Menschen, die dort wohnen.“
Bahnsprecher Faber zeigte zwar Verständnis für die Situation, beharrte jedoch darauf, dass die Berechnungen „objektiv“ und der Kosten-Nutzen-Faktor von der Bundesregierung vorgegeben seien. Zumal: Durch die neue RRX-Linie werde der bestehende Lärm nicht erhöht. Die Bahn müsste aufgrund der Streckenaufteilung nach Oberhausen und Mülheim mit jeweils zwei Lärmschutzwänden planen. Das würde die Kosten unverhältnismäßig erhöhen. In Aussicht stellte der Bahnsprecher passive Schallschutzmaßnahmen für die Häuser und Wohnungen, die von Bundesmitteln zu 75 Prozent gefördert werden.
Bahn: Neue RRX-Linie verursacht nicht mehr Lärm
Ein Gutachten zur zukünftigen Lärmentwicklung sieht im Baubereich zwischen Stadtmitte/Hauptbahnhof und dem Abzweig Kaiserberg gut 1,6 Kilometer Schallschutzwände mit einer Höhe von bis zu vier Metern vor. Fast 1,8 Kilometer Gleis will die Bahn zusätzlich besonders überwachen.
Allerdings gibt es auch Bereiche wie in Duissern, in denen kein gesetzlicher Anspruch auf Schallschutz besteht. Generell gilt: Erst wenn nach den "aktiven", gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen noch ein Schallwert von 57 Dezibel an der Außenfassade ankommt, können "passive" Maßnahmen aus Bundesmitteln gefördert werden. Dazu zählen unter anderem Schallschutzfenster oder schallgedämmte Wandlüfter.
Damit der Hauseigentümer aus dem Topf der freiwilligen Lärmsanierungsmaßnahmen gefördert werden kann, muss das Haus allerdings vor Inkrafttreten des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 1.April 1974 erbaut worden sein oder zumindest ein Bebauungsplan existiert haben. Der Eigentümer muss dann einen Eigenanteil von 25 Prozent tragen.