Duisburg. . Der Tod kostet bekanntlich das Leben – und Friedhofsgebühren. In Duisburg sollen einige Grabarten deutlich teurer werden.

Die Kosten für Grabbestattungen auf den städtischen Friedhöfen sollen laut der neuen Friedhofssatzungen und Gebührenkalkulation teils um bis zum 25 Prozent ansteigen. Betroffen sind vor allem Wahlgräber, die Angehörige frei auswählen können. So kostet ein Erdwahlgrab künftig 1385 statt 1133 Euro, eine Erhöhung um 252 Euro. Schwacher Trost für alle Tierliebhaber: Künftig ist die Beigabe verstorbener Haustiere in bestimmten Gräbern erlaubt (siehe Infobox).

Die Gebührensatzung der zuständigen Wirtschaftsbetriebe ist ein Gebührenhaushalt. Kosten für Gräber und Friedhofspflege werden in der Kalkulation auf die Bestattungen und prognostizierte Gräberanzahl umgelegt. Insgesamt haben die Wirtschaftsbetriebe einen Gebührenbedarf von rund 10,8 Millionen Euro errechnet, über eine Millionen Euro mehr als nach dem bisherigen Gebührentarif. Die bisherige Satzung stammt von 2011. Seitdem sind Kosten ohnehin gestiegen.

Deutlich weniger Pflegeaufwand bei Urnenbestattungen

Zugleich haben sich die Bestattungsformen in den vergangenen Jahren markant geändert. Immer häufiger wählen Duisburger vor ihrem Tod oder die Angehörigen Einäscherungen und Urnenbestattungen, die deutlich weniger Platzbedarf und Pflegeaufwand haben. Vor zehn Jahren lag Erd- und Urnenbestattung noch gleichauf, heute erfolgen mehr als die Hälfte der Bestattungen in Urnen.

Den höheren Pflegeaufwand für Erd- und Urnenwahlgrabstätten müssen die Wirtschaftsbetriebe, so sagen sie, auf die sinkende Zahl dieser Bestattungsformen umlegen. „Mit der neuen Friedhofsgebührensatzung greifen wir den Wandel der Bestattungskultur auf und wollen die Basis für eine aufwandsbezogene Kostenverteilung schaffen“, erklärt WBD-Chef Thomas Patermann.

Die Gebührensatzung stammt von 2011

Bei der neuen Gebührensatzung haben sich die Wirtschaftsbetriebe für eine Neuberechnung entschieden. Die Gemeinkosten werden nicht mehr wie bislang gleichgewichtig auf alle Grabarten, sondern der derzeitigen Kostenentwicklung entsprechend verursachergemäß verteilt“, wie es in der Beschlussvorlage für die Ausschüsse und Ratsentscheidung am 1. Oktober heißt. Mit leichter Untertreibung steht dort weiter, dass „bei einigen Grabarten die Gebühren etwas deutlicher erhöht werden“.

Das gilt eben für die frei auszusuchenden Wahlgräber in den Grabreihen, sei es Erdbestattung oder Urne. Noch kostenträchtiger sind die Wahlgräber auf Rasenflächen auf den Friedhöfen. Das Sargrasenwahlgrab soll künftig mit 2230 Euro 212 Euro mehr kosten, für das neu angebotene Urnenrasenwahlgrab verlangen die Wirtschaftsbetriebe 2007 Euro.

>>> VERSTORBENE HAUSTIERE SIND KÜNFTIG ALS GRABBEILAGE ERLAUBT

Offenbar wächst der Wunsch von Menschen, mit ihren Haustier begraben zu werden. Auf extra ausgewiesenen Wahlgrabstätten soll das jetzt möglich sein. Laut Bestattungsgesetz handelt es sich aber nicht um eine „Bestattung im Rechtssinne, sondern um eine „Grabbeigabe“.

Die verstorbenen Haustiere werden eingeäschert und die Grabbeigabe muss „verrottungsfähig“ sein, sprich die Urne muss biologisch abbaubar sein. Nicht erlaubt ist ein Begräbnis der Tieres, bevor der Tierhalter gestorben ist. Dafür sind nachträgliche Grabbeigaben möglich.