Gelsenkirchen.. Andreas Fechtner gehört der Furry-Bewegung an und trägt gern ein blau-weißes Fuchs-Kostüm. Seinen Künstlernamen Finnfox Ferryhill wollte er unbedingt in seinen Personalausweis eingetragen haben. Doch Standesamt und Verwaltungsgericht lehnen dies ab.
Nein, fuchsteufelswild wurde hier niemand. Verwaltungsrichter Wolfgang Thewes konnte sich sogar hier und da ein Lächeln nicht verkneifen – und einen Hinweis an den Anwalt der Klägerseite: „Ein schlauer Fuchs würde die Klage zurücknehmen.“ Doch Andreas Fechtner alias „Finnfox Ferryhill“ schüttelt den Kopf. Er will seinen Künstlernamen im Personalausweis haben. Das ist ihm wichtig. Er wolle schließlich als Künstler Erfolg haben. Und ein kleiner Künstler sei er schon. Ein Künstler, der in einem 1600-Euro-Kostüm als Gitarre spielender Kinderfreund Finnfox Ferryhill Lieder zu Gehör bringt.
Andreas Fechtner will Finnfox Ferryhill heißen
Die Stadt Dorsten indes hat es abgelehnt, dem 32-Jährigen den neuen Namen in den Personalausweis zu schreiben. Merkwürdigerweise wurden am Donnerstag in dem kaum 20-minütigen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Argumente ausgetauscht, die zuvor keine Rolle gespielt hatten.
Zunächst hatte die Stadt Dorsten die Namensänderung abgelehnt, weil Andreas Fechtner unter dem Fuchskostüm ja gar nicht mehr als Andreas Fechtner zu erkennen sei und deswegen jeder sich in das Kostüm zwängen könne. Vor Gericht begründete die Vertreterin der Kommune die Verweigerung hingegen damit, dass Finnfox Ferryhill schlicht nicht ausreichend bekannt sei.
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Seit fünf Jahren schlüpft er immer wieder gern ins Fuchskostüm. „Zum Spaß“, betont der 31-Jährige, der derzeit als Fernfahrer arbeitet. Der Truckertraum und die Leidenschaft für die USA zeigt die US-Fahne, die Finnfox ums rechte Ohr gewickelt hat. Die blau-weißen Farben will der Dorstener als Verbeugung vor Schalke 04 verstanden wissen. Monate, ja sogar Jahre habe es gedauert, ehe seine Kunstfigur maßgeschneidert und mit Quietsche-Nase aus Florida angeliefert worden sei, erzählt er. Der angebliche Spaß an Auftritten unter anderem vor Kindern passt nicht so ganz zu den musikalischen Vorlieben, die Fechtner später im Interview preisgibt. „Fuchs, du hast die Gans gestohlen“ gehört nicht zum regulären Repertoire der Schwermetallrocker von „Manowar“ oder „Blind Guardian“.
Die Vorliebe für Kunstpelz und Tierkostüme spielte vor Gericht keine Rolle. Ausschlaggebend für die Niederlage des Fuchses war, dass er unter mehreren Namen auftrat. Mal als Finn, mal als Finnfox, mal als Finn Ferryhill. Und die Zahl der Nachweise der künstlerischen Karriere reichte dem Verwaltungsrichter auch nicht - trotz Facebook-Präsenz und Youtube-Video . Immerhin: Mit Blick auf die Medienvertreter ermunterte Richter Thewes den Fuchs jedoch: „Wenn Sie so weiter machen und das Interesse so groß bleibt, sieht die Sache in ein, zwei Jahren schon anders aus.“ Bleibt die Frage, wie schlau sich der Fuchs im Künstlerfach anstellt.