Dorsten. . Andreas Fechtner lebt, tanzt und rockt im blauen Fuchskostüm. Der 31-Jährige aus Dorsten ist in der Szene als „Finnfox Ferryhill“ bekannt. Diesen Namen möchte er auch in seinem Ausweis stehen haben, doch die Stadt lehnte den Antrag ab. Jetzt zieht der Plüsch-Fuchs vor Gericht.

Große Schnauze, Lederweste und dichtes blaues Fell. Andreas Fechter ist ein Typ, der auffällt. Der Dorstener trägt regelmäßig ein blaues Fuchskostüm und ist Teil der Furry-Bewegung: Er schlüpft gerne in die Rolle eines tierischen Alter-Egos. Bis zu 25 Mal im Jahr tritt der 31-Jährige nach eigenen Angaben als „Finnfox Ferryhill“ auf. Im Internet hat er eine treue Anhängerschaft um sich gescharrt. Seine Facebook-Seite hat knapp 1700 Freunde, seine Youtube-Videos werden hundertfach geklickt.

Fechtner identifiziert sich so sehr mit seinem pelzigen Ich, dass er dessen Namen sogar im Ausweis haben möchte: „Finnfox Ferryhill“ soll sein offizieller Künstlername werden. Mit diesem Anliegen ging Fechtner zum Standesamt der Stadt Dorsten und erntete nur Kopfschütteln. Die Beamten lehnten das kuriose Anliegen ab. Mehrmals.

Der Fuchs zieht vor Gericht

„Ein Künstlername muss eindeutig einer Person zuzuordnen sein“, begründet Lisa Bauckhorn, Pressesprecherin der Stadt, die Ablehnung. Heißt: Weil jeder in dem Kostüm stecken könnte, kann sich Fechtner den Namen in den Augen der Stadt nicht in seinen offiziellen Personalausweis schreiben. "Außerdem hat er keine keine kunstfigur kreiert", sagt Bauckhorn weiter. "Er ist auch bei keiner Agentur gemeldet." Die Stadt bezweifelt also, dass Fechter ein echter Künstler ist, dessen Figur "Finnfox" geschützt werden muss.

Doch ein „Finnfox Ferryhill“ ist kein Angsthase. Fechtner zog den Fuchschwanz nicht ein, sondern vor Gericht. Die Verhandlung findet am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen statt. (hast)