Wuppertal. Zwei Jahre nach dem Verätzen der Augen mehrerer Babys in einer Wuppertaler Klinik hat eine Apothekerin doch noch den Prozess gegen sich abgewendet. Die 52-Jährige akzeptierte am Montag den Strafbefehl über 6000 Euro. Hätte sie das nicht getan, wäre am Mittwoch der Prozess gegen sie gestartet.

Sinneswandel im letzten Moment: Der Prozess um das Verätzen der Augen mehrerer Babys in einer Wuppertaler Klinik ist abgewendet. Die angeklagte Apothekerin ließ am Montag ihren Anwalt mitteilen, dass sie den Strafbefehl doch akzeptiere und den Widerspruch dagegen zurücknehme. Damit seien alle Strafbefehle in dem Verfahren rechtskräftig, teilte eine Sprecherin des Wuppertaler Amtsgerichts am Montag mit. Die 52-Jährige muss nun 6000 Euro zahlen. Andernfalls wäre sie wegen fahrlässiger Körperverletzung auf der Anklagebank gelandet.

Die Pharmazeutin aus Frechen soll von einem Arzt Anfang Februar 2012 eine Rezeptur für Augentropfen mit der 1000-fach überhöhten Dosis eines Wirkstoffs erhalten und zur Anfertigung freigegeben haben. Sie soll es dabei versäumt haben, das Rezept zu prüfen.

Drei Kinder durch die Augentropfen massiv geschädigt

Damit hat sie aus Sicht der Staatsanwaltschaft ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Die Verfahren gegen eine zweite Apothekerin und einen Arzt sind dagegen bereits abgeschlossen: Beide hatten ihre Strafbefehle über 6000 und 7200 Euro akzeptiert.

Für drei mit den Tropfen behandelten Säuglinge hatte der Fehler fatale Folgen: Ein Kind blieb massiv sehbehindert, die beiden anderen erblindeten jeweils auf einem Auge. Das Wuppertaler Amtsgericht hatte den Fall ab Mittwoch verhandeln wollen. (dpa)