Essen. Wieder einmal gibt es Ärger mit Taschenkontrollen im Edeka-Markt in Duisburg Rheinhausen. Sind solche Überprüfungen ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre der Kunden oder das gute Recht der Kassierer? Unsere Nutzer sind geteilter Meinung.
Mit vollgepackten Taschen wandern Sie von einer Supermarkt-Kette in die nächste. Da Sie nicht mit dem Auto unterwegs sind, bleibt keine Möglichkeit, die Taschen zwischenzulagern. An der Kasse fordert Sie ein Mitarbeiter auf, ihre Taschen für eine Kontrolle zu öffnen. Wie würden Sie reagieren?
Verweigerte Taschenkontrolle führt zum Hausverbot
Bereits im vergangenen Sommer hat es einen solchen Fall in einem Edeka-Markt in Duisburg-Rheinhausen gegeben. Michael Laskowski, der nichts gekauft hat und den Laden unkontrolliert verlassen will, wird an der Kasse aufgehalten. Der Bitte, seine Taschen für den Mitarbeiter zu öffnen, kommt er jedoch nicht nach, da er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht. Die Konsequenz: ein zweijähriges Hausverbot.
Der reinste Psychoterror
Der Fall von Ulrich Scharfenroth verläuft ähnlich. Auch er weigert sich, seine Tasche vorzuzeigen. Da ihm jedoch die Wartezeit auf die Polizei zu lange dauert, gibt er nach einer Weile nach. Die Strafanzeige, die er am nächsten Tag stellt, bleibt ohne Aussicht auf Erfolg und muss deswegen eingestellt werden. Scharfenroth sagt, er habe sich gefühlt wie ein Verbrecher. Das Verhalten der Mitarbeiter des Edeka-Marktes sei für ihn der „reinste Psychoterror“ gewesen.
Heftige Diskussionen unter den Nutzern
Was die Taschenkontrollen betrifft ist der Edeka-Markt in Duisburg Rheinhausen schon häufiger aufgefallen. Der Betreiber des Supermarktes sagt, Hausverbote seien eine absolute Ausnahme und werden nur aufgrund übler Beschimpfungen verhängt. Unsere Nutzer haben in den vergangen Tagen heftig darüber diskutiert, wer denn nun Recht behält – Kunde oder Verkäufer.
Ist zur Taschenkontrolle nur die Polizei berechtigt?
Viele sind der Meinung, es sei das gute Recht der Kunden, eine Taschenkontrolle zu verweigern. Sie kritisieren das Verhalten der Edeka-Mitarbeiter und des Betreibers. hamicha meint, es sei eine Frechheit, „sich Dinge anzumaßen, wozu im Grunde nur die Polizei berechtigt ist“ und will den Edeka-Markt in Zukunft meiden. Anderswo einkaufen zu gehen, das sehen viele Nutzer als Lösung: „Lösung des Problems? Man geht nicht wieder hin“, so sellerieschubser.
Ganz so auf die leichte Schulter wie sellerieschubser nehmen andere Nutzer die Situation nicht. ulrics sagt, die Tasche stelle wie die Wohnung eine Privatsphäre dar. Er sieht die Grundrechte der Menschen durch solche Maßnahmen gefährdet. berechtigter_Zweifel geht sogar so weit, den Sachverhalt als Freiheitsberaubung zu bezeichnen: „Sollte mich jemand ohne konkreten Tatverdacht festhalten, ist das Freiheitsberaubung“.
Wer behält Recht – Kunde oder Verkäufer?
Uneinigkeit herrscht unter den Nutzern vor allem über die genaue Rechtslage. tom009 gibt zu bedenken, dass der Marktleiter, solange sich der Kunde auf seinem Gelände befinde, das Hausrecht habe. ruhrgebieti dementiert: „Hausrecht berechtigt einen nicht zur Privat-Diktatur, sondern zu genau bestimmten, sehr eingeschränkten Möglichkeiten. Und das Hausrecht bei öffentlich zugänglichen Geschäften unterliegt noch mal besonderen Einschränkungen“.
Verhalten von Edeka sei kundenfeindlich
Viele Nutzer regen sich darüber auf, dass jeder Kunde wie ein potenzieller Dieb behandelt wird. Hier äußert sich wieder ulrics: „Das Verhalten von Edeka ist jedenfalls kundenfeindlich“. Er ist der Meinung, Sicherheitsmaßnahmen müssen immer in einem gesunden Verhältnis zu den Gegebenheiten stehen. Andere Nutzer hingegen können die Aufregung über die Taschenkontrollen nicht verstehen. Sie sind der Meinung, dass auch anderorts Kontrollen vorgenommen werden, über die sich noch niemand beschwert hat. „Im Übrigen wird an vielen Orten kontrolliert - Flughafen Sportplatz, Großveranstaltungen usw. - da lasst Ihr Euch sogar abtasten“, so putti.
Viele halten Schließfächer für eine gute Lösung
Eine Lösung für das Problem sehen einige Kommentatoren in der Nutzung von Schließfächern. „Wenn nun der Laden Schließfächer hat, dann sehe ich keinen Grund, warum ich mit meinen gefüllten Taschen durch den Laden latschen sollte“, meint offenesohr. Doch auch diese Lösung hat ihre Kehrseite. Da die Märkte keine Haftung für das verstaute Eigentum übernehmen, sehen viele Nutzer nicht ein, ihre Taschen dort zurückzulassen – nur um einer Taschenkontrolle zu entgehen.
Alles eine Frage der Art und Weise
Einige wenige Nutzer zeigen auch Verständnis für die Verkäufer, die raimont zur Folge nur „ihren Job machen“ und sich an ihre Vorgaben halten. Es werden Stimmen laut, die der Meinung sind, es sei kein Problem, die Tasche zur Überprüfung freizugeben. Für Dr.Seltsam ist das Ganze eine Frage der Art und Weise: „Wenn ich freundlich angesprochen würde, hätte ich wohl auch kein Problem damit, meine Tasche zu öffnen. Kommt das allerdings einer pampigen Aufforderung gleich, hätten sie bei mir auch verloren“.