Köln. Kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten: Im Fall der getöteten Lea Sofie sind Ermittlungen gegen die Polizei eingestellt worden. Beamte hatten drei Wochen vor dem qualvollen Tod des Kindes im Einsatzbericht vermerkt, die Wohnung sei nicht kindgerecht. Der Bericht erreichte das Jugendamt nie.
Die Kölner Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen die Polizei nach dem qualvollen Tod der zweijährigen Lea Sofie eingestellt. Das teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Freitag mit und bestätigte einen Bericht im "Kölner Stadt-Anzeiger" vom selben Tag. Die Ermittler hatten den Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung untersucht, denn die Polizei war drei Wochen vor dem Tod des Mädchens wegen Ruhestörung in die Wohnung der Familie gerufen worden. Eine Kopie des Einsatzberichtes für das Jugendamt, in dem die Wohnung als "nicht kindgerecht" beschrieben wurde, war aber nicht weitergeleitet worden.
Die Ermittler kamen zu dem Schluss, es gebe kein strafrechtlich relevantes Verhalten eines Polizeibeamten. Es habe zu dem Zeitpunkt keine Hinweise auf häusliche Gewalt gegeben, und nichts habe auf eine Gefährdung des Kindes hingedeutet. Die Staatsanwaltschaft hatte von Amts wegen im Kreis der Polizei gegen unbekannt ermittelt. Lea Sofie war im Dezember 2012 an den Folgen von Misshandlung gestorben.
Mutter und Ex-Freund zu Haftstrafen verurteilt
Die Mutter des Kindes und ihr Ex-Freund sind inzwischen zu langen Haftstrafen verurteilt worden: Der frühere Lebensgefährte wurde zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt, die Mutter zu sieben Jahren Haft nach Jugendstrafe - weil sie ihrem schwer verletzten Kind nicht half. Lea Sofie hatte bis zu drei Tage mit dem Tod gerungen, berichteten Gutachter in dem Prozess. (dpa)